Bayreuther Tiefbauamt will Straßenaufgrabungen im Winter vermeiden

Straßenaufgrabungen sind während der Wintermonate möglichst zu vermeiden. Hierauf weist das Tiefbaumt der Stadtverwaltung hin. Unaufschiebbare Maßnahmen müssen vorab in einem Antrag auf Straßenaufbruch begründet werden, der an das Tiefbauamt zu richten ist. Zudem muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Straßen- und Gehwegbeläge ist daher nicht möglich. Dadurch können verstärkt Straßeneinbrüche und Schlaglöcher auftreten, die wiederum zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu vermehrten Kosten führen.