Polizeibericht Hochfranken vom 20.11.2022

Symbolbild Polizei

Polizeiinspektion Coburg

Mit Drogen erwischt

STADTGEBIET COBURG. Samstagabend, gegen 22:20 Uhr, erwischten Polizeibeamte der PI Coburg einen 25-jährigen Coburger am Theaterplatz. Der junge Mann wies drogentypische Auffälligkeiten auf. Er führte eine geringe Menge Crystal bei sich. Der junge Mann bekam eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz und muss sich nun wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln strafrechtlich verantworten.

Zweimal unter Drogeneinfluss und einmal unter Alkoholeinfluss gefahren

STADTGEBIET COBURG. Am Samstagabend, gegen 21:40 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizei Coburg in der Von-Merklin-Straße einen 15-jährigen E-Scooter-Fahrer. Der 15-jährige Schüler wies drogentypische Auffälligkeiten auf. Ein Drogenschnelltest verlief positiv. Der 15-Jährige musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ca. 2 Stunden später führten Polizeibeamte der PI Coburg eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit bei einem 20-jährigen Renault-Fahrer in der Sally-Ehrlich Straße durch. Der junge Mann aus Untersiemau wies ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten auf. Der freiwillig durchgeführte Drogenschnelltest verlief positiv, weshalb eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt wurde. In beiden Fällen erwartet die beiden jungen Männer ein Bußgeld wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Gegen 01:50 Uhr erwischten Polizeibeamte der Polizei Coburg in der Bahnhofstraße einen 58-jährigen Renault-Fahrer aus Weidach. Der 58-Jährige roch nach Alkohol. Ein Alkoholtest ergab etwas mehr als 0,8 Promille. Eine Blutentnahme im Krankenhaus war die Folge. Den Fahrer erwartet ein empfindliches Bußgeld wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Polizeiinspektion Hof

Wildpinkler im Stadtgebiet festgestellt

HOF. In der Nacht von Samstag auf Sonntag stellten Hofer Polizeibeamte zwei Wildpinkler im Stadtgebiet fest, welche ihre Notdurft ungeniert in der Öffentlichkeit verrichteten. Gegen beide Männer wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, welche ein Bußgeld seitens der Stadt Hof zur Folge haben.

Smartphone unterschlagen

HOF. Am 19.11.2022, im Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und 20:30 Uhr, wurde im Bereich des Parkplatzes eines Imbiss im Bereich der Hofer Michaelisbrücke ein Smartphone unterschlagen, welches der Geschädigte zuvor dort verloren hatte. Der oder die Täter nahmen das Mobiltelefon unberechtigt an sich.

Personen, die in dem o.g. Zeitraum Feststellungen zu dem Vorfall gemacht haben, werden gebeten sich unter 09281/704 – 0 bei der Polizei in Hof zu melden.

Ladendiebin festgestellt

HOF. In einem Schuhgeschäft in der Schleizer Straße in Hof entwendete eine 38jährige Frau zwei Paar Schuhe im Wert von 124,98€. Allerdings wurde sie bei der Tatausführung beobachtet. Das Verhalten hat nun eine Anzeige wegen Diebstahl zur Konsequenz.

Kennzeichendiebstahl

HOF. Am 18.11.2022 wurde zwischen 19:20 Uhr und 19:30 Uhr am Oberen Torplatz in Hof das Versicherungskennzeichen eines E-Scooters entwendet. Der oder die Täter sind bisher unbekannt. Die Hofer Polizei ermittelt wegen des Kennzeichendiebstahls.

Personen, die in dem o.g. Zeitraum Feststellungen zu dem Vorfall gemacht haben, werden gebeten sich unter 09281/704 – 0 bei der Polizei in Hof zu melden.

Nach Unfall geflüchtet

Oberkotzau. Im Zeitraum vom 18.11.2022, 15:00 Uhr, bis 19.11.2022, 09:00 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer auf einem Parkplatz in der Schwarzenbacher Straße in Oberkotzau einen Stein. Der Sachschaden wird auf rund 500€ geschätzt. Nach Spurenlage dürfte es sich um ein größeres Fahrzeug gehandelt haben. Aktuell werden diesbezüglich Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort geführt.

Personen, die in dem o.g. Zeitraum Feststellungen zu dem Vorfall gemacht haben, werden gebeten sich unter 09281/704 – 0 bei der Polizei in Hof zu melden.

Polizeiinspektion Kronach

Betäubungsmittel aufgefunden

Kronach. Im Zuge einer Personenkontrolle am Samstagnachmittag stellten Beamte der Polizei in Kronach einen ca. zwei Gramm Vorrat an Marihuana bei einem 25jährigen fest. Zur Herkunft der Droge macht der Mann keine Angaben. Neben der Beschlagnahme des Betäubungsmittels und weiterer Konsumutensilien muss sich der Beschuldigte nun wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.