Bayreuth: Haushalt 2022 – Regierung von Oberfranken verbindet Genehmigung der Haushaltssatzung mit zahlreichen Auflagen

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Die Regierung von Oberfranken hat die Haushaltssatzung der Stadt Bayreuth für das Haushaltsjahr 2022 rechtsaufsichtlich genehmigt. Sie verbindet dies jedoch mit zahlreichen Auflagen. Der Haushaltsplanentwurf 2022 der Stadt Bayreuth wurde 26. Januar dieses Jahres vorgelegt, am 7. Februar durch den Stadtrat beraten und am 23. Februar mehrheitlich durch den Stadtrat beschlossen.

Das beschlossene Gesamtvolumen des geplanten Finanzhaushaltes 2022 beläuft sich für die Stadt Bayreuth auszahlungsseitig auf fast 338 Millionen Euro; alleine auf der Auszahlungsseite der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein Gesamtvolumen von rund 253 Millionen Euro bei einer finanziellen Unterdeckung von rund elf Millionen Euro. Angemeldete Auszahlungsvolumina für Investitionstätigkeiten in Höhe von über 78 Millionen Euro konnten letztendlich berücksichtigt werden.

Die Regierung von Oberfranken hat bereits am 27. Mai dieses Jahres ihr Einverständnis erteilt, dass die Haushaltssatzung der Stadt Bayreuth für das Haushaltsjahr 2022 veröffentlicht wird – allerdings auf die Möglichkeit hingewiesen, dass im noch ausstehenden Genehmigungsschreiben Auflagen enthalten sind.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte dementsprechend im Amtsblatt der Stadt Bayreuth am 17. Juni 2022. Die Satzung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Regierung von Oberfranken hat nunmehr die Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Rechtsaufsicht verbindet diese Genehmigung zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit jedoch mit zahlreichen Auflagen.

 Im Hinblick auf das Investitionsprogramm ist zu prüfen, ob
nicht Maßnahmen zeitlich gestreckt oder verschoben werden
können, um die so in der Finanzplanung vorgesehene
Kreditaufnahme zu verringern.

 Primär hat die Stadt die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Insoweit
ist das Investitionsprogramm zu priorisieren.

 Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im
Finanzhaushalt ist so zu stärken und zu erhöhen, dass
hieraus mindestens die laufende Tilgung bestritten werden
kann.

 Das negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt sollte
verbessert werden.

 Bevor neue Investitionsmaßnahmen begonnen werden, sind
die bereits begonnenen Maßnahmen abzuschließen. Es ist
darauf zu achten, dass nur solche Vorhaben in den
Haushaltsplan aufgenommen werden, die auch tatsächlich
realisiert werden können.

 Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist
bis auf weiteres fortzuschreiben und umzusetzen. Dabei sind
nicht nur disponible Ausgaben zu prüfen, sondern auch bei
Pflichtaufgaben sind alle Möglichkeiten der
Kostenreduzierung umzusetzen. Die Haushaltsgrundsätze
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.

 Freiwillige Leistungen dürfen nur nach Haushaltslage und im
Einzelfall gewährt werden. Bei der Gewährung freiwilliger
Leistungen ist darauf zu achten, dass nicht durch
regelmäßige und gleichförmige Übung ein Anspruchsdenken
beim Empfänger entsteht. Zusätzliche freiwillige Leistungen
dürfen nicht veranschlagt werden. Primär sind
Pflichtaufgaben zu erledigen. Es ist anzustreben, die
Summe der freiwilligen Leistungen zu reduzieren.

 Die Regierung weist darauf hin, dass eine Kreditaufnahme
absolut nachrangig und nur dann zulässig ist, wenn eine
andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich
unzweckmäßig wäre, das heißt, die eigenen Einnahmen sind
im vollen Umfang auszuschöpfen, bevor eine
Kreditaufnahme in Frage kommt.

 Außerdem weist die Regierung auf die Privatisierungsklausel
der Bayerischen Gemeindeordnung hin, wonach regelmäßig
Aufgaben dahingehend untersucht werden sollen, ob sie
nicht ebenso gut durch Private erledigt werden können.
In einer verwaltungsinternen Besprechung wurden die
Dienststellenleiterinnen und -leiter des Rathauses sowie per
Rundschreiben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung von Oberbürgermeister Thomas Ebersberger
auf diese Auflagen der Regierung von Oberfranken
hingewiesen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Juli dieses Jahres vom
Referat für Finanzen, Stiftungen und Informationstechnik
eingeleitet