Stadtrat Ebermannstadt für Windkraftausbau

Symbol Bild Green Deal

Schulterschluss mit Nachbargemeinden

Der Stadtrat Ebermannstadt begrüßt den weiteren Ausbau regenerativer Energien im Stadtgebiet zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaftsunternehmen vor Ort. Der Stadtrat beschließt darüber hinaus, sich aktiv am Planungsprozess zum Ausbau von Windenergie zu beteiligen und beauftragt die Verwaltung mögliche Vorrangflächen für Windkraft vorzuschlagen. Schon im November diesen Jahres soll dazu eine Standortanalyse vorliegen.

Dies beschlossen die Ebermannstädter Stadträtinnen und -räte während ihrer jüngsten Sitzung einstimmig. Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) dankte am Ende für dieses eindeutige Signal ihrer Stadträte über alle Parteigrenzen hinweg, nachdem sie einen längeren Vortrag darüber gehalten hatte. Wie die Stadtchefin zudem erklärte, habe sich die Stadt für ein kostenloses Energiecoaching bei der Regierung von Oberfranken beworben. Meyer betonte weiterhin, das man in einer Zeitenwende lebe und die Blockade des Windkraftausbaus beendet werden müsse. Die Frist für die Stadt Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet an die Regierung zu melden, Ende bereits am 31, Dezember diesen Jahres. Das vom Bundestag am 22. Juli beschlossene sogenannte „“Windenergie-an-Land-Gesetz“ (WindBG) trete bereits am 1. Februar 2023 in Kraft. Dieses Gesetz sieht vor allem verbindliche Vorgaben für Windenergiebedarfsflächen vor. Für Bayern heißt dies, das bis Ende 2023 insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen müssen. Bis Ende 2027 sind es schon 1,1 Prozent. Bayern hat eine Fläche von 70 550 Quadratkilometern. Dies würde bedeuten das bis 2032 rein rechnerisch ein Windrad auf etwa 370 Quadratmeter der Landesfläche steht. Gleichzeitig wurde auch das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Auch in Landschaftsschutzgebieten können Vorranggebiete zum Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Darauf hat der Freistaat Bayern inzwischen reagiert und im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vorgesehen, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden müssen.

Ebermannstadt, wie auch alle Fränkische Schweiz Gemeinden gehört zum Planungsverband Oberfranken West. Dieser besitzt seit 2014 nur 33 Vorrang- und ein einziges Vorhaltsgebiet für Windkraftanlagen. Dies entspricht einer Fläche von 2385 Hektar, also rund 0,7 Prozent der Regionsfläche. Bis 2027 sind weitere 1660 Hektar und bis 2032 noch einmal 2590 Hektar zusätzliche Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen im Gebiet des Planungsverbands Oberfranken West erforderlich. Daher sei eben nun auch die Stadt Ebermannstadt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit gefragt, ob und welche Flächen sich ihrer Auffassung nach zur Nutzung von Windkraft eigenen und ob auch der Wille vorhanden sei, Wind- und Wertschöpfungspotentiale mit kommunalem Einfluss und Kontrolle zu erschießen; erläuterte Meyer, die selbst Mitglied im Planungsverband Oberfranken West ist. Bereits im März hatte der Stadtrat beschlossen, dass sich die Stadt an den Abstimmungen zu möglichen Windkraftanlagenstandorten beteiligt. Sozusagen im Schulterschluss mit der Nachbargemeinde Eggolsheim, deren Marktgemeinderat während der Septembersitzung Potenzialflächen für Windkraftanlagen vorgestellt habe. Und zwar im Bereich Neuseser Berg/Lange Meile. Ebermannstadt stimme sich regelmäßig mit Eggolsheim dazu ab, so Meyer. Wie Meyer betonte, sei die Energiewende eine große gesellschaftliche Herausforderung. Nach ihrer Einschätzung werde sich der Strombedarf in den nächsten Jahren wegen der Zunahme an E-Autos und des Heizens mit Strom verdoppeln.