MdL Eduard Nöth zur EU-Arbeitszeitrichtlinie

Keine Ausweitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf ehrenamtliche Tätigkeiten bei Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen!

Feuerwehren, Vereine und Hilfsorganisationen suchen händeringend nach Ehrenamtlichen. Verschärft wird Lage, seit aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht auch der Zivildienst wegfällt. Als nicht nachvollziehbar erscheint dem Forchheimer CSU-Landtagsabgeordneten Eduard Nöth das Bestreben der EU-Kommission, ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Fällen in die Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden einzubeziehen, die die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) vorschreibt.

Bei Feuerwehren und in den Rettungsdiensten sind ca. 350.000 Bürger ehrenamtlich tätig. In einem Dringlichkeitsantrag der CSU, dem der Landtag zustimmte, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zeit für ehrenamtliches Engagement nicht auf diese Höchstarbeitszeit angerechnet wird. „Das Engagement besonders bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und vergleichbaren Organisationen würde dadurch ernsthaft gefährdet“, warnt Eduard Nöth. Das betreffe besonders die Landfeuerwehren, in denen ausschließlich Ehrenamtliche im Einsatz seien – im Gegensatz zu den Berufswehren der Großstädte. „Die Konsequenz wäre das Ende der ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Organisationen“ betont der Abgeordnete. Wer einer 40-stündigen Regelarbeit nachginge, hätte dann nur noch acht Stunden in der Woche für sein ehrenamtliches Engagement „übrig“. Für MdL Eduard Nöth sei es eine private Entscheidung, ob sich jemand außerhalb seiner Arbeitszeit ehrenamtlich engagiere oder nicht.