Bad Staffelstein: Kunstminister übergibt Fördermittel für Sanierung von Baudenkmälern
Kunstminister Markus Blume gibt Fördermittel für Sanierung des oberfränkischen Baudenkmals bekannt – Blume: „Denkmalschutz nahe am Menschen“
MÜNCHEN/BAD STAFFELSTEIN. Die Sanierung des Thurnauer Schlosskomplexes mit Umfeld wird mit 355.000 Euro für den ersten (Bürgerhaus am Marktplatz), 257.000 Euro für den zweiten (Weißer Turm im Oberen Schlosshof) sowie 625.000 Euro für den dritten Bauabschnitt (Storchenbau und Kellergewölbe des Schlosses) unterstützt. Das gab Kunstminister Markus Blume in Bad Staffelstein bekannt. „Ein Besuch in Thurnau ist wie eine beeindruckende Reise in die Vergangenheit: Schloss und historischer Ortskern versetzen uns zurück in eine andere Zeit. Dennoch sind die historischen Gemäuer nicht dem Dornröschenschlaf anheimgefallen, sondern sie sind heute lebendige Orte für Geselligkeit und Wissenschaft. So funktioniert Denkmalschutz nahe am Menschen“, betonte Kunstminister Markus Blume bei der Übergabe des Förderbescheids.
Schloss Thurnau geht auf eine mittelalterliche, 1239 erstmals genannte Burganlage zurück. Von der steinernen Kemenate aus entwickelte sich bis zum 18. Jahrhundert um zwei große Innenhöfe eine ausgedehnte Anlage: Neben den burgartigen, mit Mauertürmen und Zwinger ausgestatteten spätmittelalterlichen Trakten um den Unteren Schlosshof entstanden im späten 16. und 17. Jahrhundert Repräsentativbauten um den Oberen Schlosshof, die im 18. Jahrhundert noch Erweiterungen erfuhren. Eine Fülle von Ausstattungselementen aus den unterschiedlichen Epochen zeugt vom Kunstsinn und repräsentativen Anspruch der Geschlechter von Giech und von Künßberg, die als prägende Bauherren in Erscheinung traten. Von besonders malerischem Reiz sind die Holzgalerien, die den Torbau mit dem Nordostturm und diesen wiederum über die Hauptstraße hinweg mit der Kirche verbinden.
Das repräsentative Bürgerhaus Marktplatz 9, ein zweigeschossiger giebelständiger Walmdachbau aus dem Jahr 1600, steht in direkter Nachbarschaft zum Schloss Thurnau. Das Erdgeschoss weist neben dem zentral liegenden Haupteingang drei Fenster aus einer barocken Umbauphase des 18. Jahrhunderts auf. Das ältere Obergeschoss zeigt ein Fenster über dem Haupteingang, das von symmetrisch angeordneten Doppelfenstern gerahmt wird. Die qualitätvollen Steinmetzarbeiten in den gestelzten Fensterlaibungen verweisen in die Zeit der Renaissance. Das Erdgeschoss ist durch einen gewölbten Mittelgang erschlossen. Eine hölzerne Spindeltreppe führt ins Obergeschoss. In diesem Stockwerk sind neben dem spätmittelalterlichen Portal auch weite Teile der bauzeitlichen Bohlenbalkendecken in den repräsentativen Stuben sowie mehrere barocke Rahmenfüllungstüren erhalten.
Der Sanierungsschwerpunkt des ersten Bauabschnitts (Bürgerhaus) umfasst insbesondere die Instandsetzung statischer Schäden am Tragwerk sowie eine Erneuerung der nicht mehr zeitgemäßen Haustechnik. Der Markt Thurnau beabsichtigt, das Baudenkmal künftig als Hotel zu nutzen und den Bestand durch einen rückwärtigen Anbau zu ergänzen. Die durch die Städtebauförderung geförderte Maßnahme dient der Erweiterung des Hotels im Schloss Thurnau.
Die Sanierung des zweiten Bauteils betrifft im Wesentlichen die statische Instandsetzung des Weißen Turms im Oberen Schlosshof, erforderliche Instandsetzungsarbeiten an der mittelalterlichen Zwingermauer sowie fortlaufende Sanierungsarbeiten an der Kemenate und am Hans-Georgen-Bau. Im Zuge der Arbeiten am dritten Bauteil werden v. a. der Storchenbau und das weitläufige Kellergewölbe saniert sowie die Dachhaut der Gebäude am Oberen Schlosshof erneuert. Die Revitalisierung der genannten Gebäude und die Erweiterung des Hotels bilden den Abschluss der umfangreichen Gesamtinstandsetzung, die eine nahezu vollständige Nutzung von Schloss Thurnau zum Ziel hat.
Eigentümerin des Schlosses ist die Gräflich Giech’sche Spitalstiftung. Das Bürgerhaus befindet sich in Besitz des Marktes Thurnau. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.
Neueste Kommentare