Abkochgebot für Geisfeld
Das Trinkwasser des Hochbehälters Geisfeld der Gemeinde Strullendorf weist bakterielle Verunreinigungen auf. Es wurde daher eine Abkochanordnung für den Ortsteil Geisfeld erlassen.
Folgende Anweisungen sind zu beachten:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger, die Gemeinde Strullendorf.
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