Aktuelle Asyl- und Flüchtlingssituation im Landkreis Lichtenfels und in Bamberg
„Die staatliche Asyl- und Flüchtlingsunterbringung in Bayern und auch im Landkreis Lichtenfels ist weiterhin stark beansprucht. Nachdem der Landkreis im Jahr 2022 bis dato bereits insgesamt 756 ukrainische Geflüchtete aufgenommen hat, steigen nun auch die Zuweisungen im allgemeinen Asylbereich wieder rasant an. Dies stellt den Landkreis Lichtenfels vor große Herausforderungen.“, erläutert Landrat Christian Meißner die aktuelle Lage.
Situation in der ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg
Die ANKER-Einrichtung Oberfranken, die gemeinsame Erstaufnahmestelle aller oberfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte, betrieben von der Regierung von Oberfranken, ist aktuell mit 2.002 (Stand 29.08.2022) Personen belegt. Das sind rund 700 Personen mehr als üblich. Das Zugangsgeschehen ist somit weiterhin auf sehr hohem Niveau und selbst ohne die Einberechnung der ukrainischen Flüchtlinge verzeichnet die ANKER-Einrichtung dieses Jahr bereits die höchsten Zugangszahlen seit dem Jahr 2016. Die Herkunftsländer der Personen bilden hierbei derzeit überwiegend Syrien, Georgien, Moldau und die Russische Föderation. Dahingegen ist der Zugang an ukrainischen Flüchtlingen in der ANKER-Einrichtung mittlerweile stark zurückgegangen. Hintergrund hierfür ist, dass die Verteilung von ukrainischen Geflüchteten und Asylbewerbern über zwei separate Verteilungstools abgewickelt wird, jeweils auf Basis des Königsteiner Schlüssels, für welche der Freistaat Bayern unterschiedliche Erfüllungsquoten aufweist.
Ukrainische Geflüchtete im Landkreis Lichtenfels
Auch im Landkreis Lichtenfels ist daher nur noch ein äußerst geringer Zugang an ukrainischen Geflüchteten zu verzeichnen. Über die ANKER-Einrichtung erfolgten zuletzt keine bis nur wenige Zuweisungen ukrainischer Geflüchteter mehr. Die Verteilung an die Landkreise mittels Bussen wurde eingestellt. Im Landkreis Lichtenfels wurden die beiden Turnhallen zur kurzfristigen Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in Folge dessen zurückgebaut. Gleichwohl gibt es noch direkte Zuzüge an ukrainischen Geflüchteten über familiäre Bindungen oder ähnliche Beziehungen, welche jedoch eher Einzelfällen darstellen. Insgesamt hat der Landkreis Lichtenfels bislang 756 geflüchtete Personen aus der Ukraine aufgenommen, davon 304 Kinder und Jugendliche. Derzeit befinden sich schätzungsweise noch ca. 700 ukrainische Geflüchtete im Landkreis Lichtenfels – diese Zahl lässt sich jedoch nicht genau beziffern, da sich nicht alle Personen offiziell Landratsamt an- und vor allem aber auch abmelden.
Asylbewerber im Landkreis Lichtenfels, Wöchentliche Zuweisungen von zehn Personen ab dem 22.08.2022
Aufgrund der hohen Zugänge an Asylbewerbern in der ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg erhält der Landkreis Lichtenfels seit 22.08.2022 bis mindestens Ende September 2022 wöchentlich zehn Asylbewerber von der Regierung von Oberfranken zur weiteren Unterbringung zugewiesen. Alle Landratsämter sind als staatliche Behörden zur Anschlussunterbringung verpflichtet und haben Asylbewerber regulär in staatlichen, sog. dezentralen Unterkünften, unterzubringen. Die Verteilung erfolgt auch hier anhand des Königsteiner Schlüssels. Die Asylbewerber unterliegen außerdem einer sog. Residenzpflicht, das heißt, sie sind bis zum Abschluss des Asylverfahrens verpflichtet in den ihnen zugewiesenen dezentralen Unterkünften zu wohnen und dürfen sich, im Gegensatz zu ukrainischen Geflüchteten, nicht eigenständig privaten Wohnraum suchen.
Große Herausforderung für den Landkreis Lichtenfels
Das verstärkte Zugangsgeschehen und die nun wöchentlichen Zuweisungen stellen das Landratsamt Lichtenfels vor große Herausforderungen. Die zur Verfügung stehenden dezentralen Unterkünfte sind am Rande Ihrer Kapazitätsgrenze. Derzeit werden bereits 535 Personen in dezentralen Unterkünften beherbergt. Im September 2021 lag die Zahl vergleichsweise noch bei 293 Personen. Aufgrund der ohnehin angespannten Wohnungs – und Immobilienmarktes lassen sich neue Unterkünfte kaum akquirieren.
In Anbetracht dessen ist das Landratsamt daher gezwungen, alle ihm noch zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um seiner staatlichen Unterbringungsverpflichtung für Asylbewerber nachzukommen. In einem ersten Schritt müssen daher auch die bislang wenigen, noch nicht voll ausgelasteten, dezentralen Unterkünfte genutzt werden, welche der Landkreis im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise ausschließlich zu diesem Zweck gewinnen konnte. Das heißt, dass eine Umverlegung der sich derzeit teilweise noch in dezentralen Asylunterkünften untergebrachten ukrainischen Geflüchteten in diese Unterkünfte erfolgen muss, um die vorhandenen Kapazitäten bestmöglich ausschöpfen zu können. Hierbei wurde unter Einbezug der Ehrenamtlichen Helfer selbstverständlich versucht bestmögliche Lösungen zu finden. Auch wurde besondere Rücksicht auf die bereits erfolgte Integration der vorhandenen Kinder und Jugendliche genommen. Grundsätzlich gilt seit der Rechtsänderung auf Bundesebene, die zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist, dass ukrainische Geflüchtete mit Erhalt Ihrer Fiktionsbescheinigung und damit Leistungsberechtigte nach SGB II/XII (Hartz 4) nicht mehr unter die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung fallen, sondern vielmehr, wie auch alle anderen Personen im Sozialleistungsbezug, dazu verpflichtet sind, sich selbst um eigenen privaten Wohnraum zu bemühen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit duldet der Freistaat Bayern aktuell jedoch übergangsweise noch eine Beherbergung in Asylunterkünften, sofern hier Plätze vorhanden sind.
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