Eingeschränkte Öffnungszeiten der Bamberger Waffenbehörde
Im Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht des Landratsamtes Bamberg ist derzeit krankheitsbedingt nur eine sehr eingeschränkte Sachbearbeitung möglich. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfragen und Anträge schriftlich oder per Email (waffenrecht@lra-ba.bayern.de) an uns zu richten.
Wir bitten um Verständnis.
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