Stadtrat Waischenfeld beschließt Leitlinien für die Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Mit sechs entschuldigten Stadträtinnen und Stadträten aus verschiedensten Gründen war der Waischenfelder Stadtrat während seiner jüngsten Sitzung gerade noch beschlussfähig. Der Rat fasste nun auch einen Grundsatzbeschluss für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Bürgermeister Thomas Thiem (CSU) dankte seinen Stadträten für den zuvor konstruktiven Austausch zu diesem heiklen Thema das in Breitenlesau nach Beantragung zweier solcher Anlagen hochgekocht war. Es hatte dazu auch eine Bürgerversammlung stattgefunden.

Wie Thiem erklärte, wolle man die Regeln für den Bau solcher Anlagen so gestalten, dass niemand überfordert wird. Nach seinem Gefühl sei dies nun auch „vernünftig gelungen.“ Die Diskussion, die im Vorfeld geführt wurde, bezeichnete er als „sachlich“. So wurden nun Pflicht- und Zielkriterien für ein gemeindliches Einvernehmen für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen formuliert, die der Stadtrat auch einstimmig billigte. Die Obergrenze der Stadtgemeindegrundfläche – die rund 5.600 Hektar umfasst – wurde mit einem Prozent festgelegt. Demnach dürfen höchstens 56 Hektar mit den Sonnenkollektoren voll gestellt werden. 2,5 Prozent je Vegetationsfläche pro Gemarkung dürfen mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen bebaut werden. Und fünf Prozent pro verfügbarer Ackerfläche. Im speziellen Fall der Gemarkung Breitenlesau sind dies jeweils rund 14 Hektar. Pflichtkriterium ist eine Eingrünung, die Einhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen und die Anmeldung einer Firma bei der Stadt, damit Waischenfeld auch die Gewerbesteuereinnahmen bekommt. Dies hat Altbürgermeister Edmund Pirkelmann, der selbst eine Fläche zum Bau so einer Anlage hat, schon einmal ausgerechnet. Im speziellen Fall von Breitenlesau würde die Stadt in 20 Jahren rund 1 Million Euro einnehmen. Dies setzt sich aus den 0,2 Cent pro Kilowatt eingespeistem Strom zusammen, was in 20 Jahren etwa 600.000 Euro für die Stadtkasse einbringe, und den Gewerbesteuereinnahmen die laut Pirkelmann nach zehn Jahren Betrieb fließen würden. Pirkelmann kann damit leben, das sich seine ursprünglich angedachte Fläche nun nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrats um die Hälfte reduziert hat. „Das ist eine demokratische Entscheidung“, sagt Thiems Amtsvorgänger gegenüber dem Neuen Wiesentboten. Er hatte auch nie zwei Flächen, wie schon einmal irrtümlich berichtet worden sei, sondern immer nur eine, stellt Pirkelmann außerdem klar. Auf seine Frage während der Stadtratssitzung, ob von der Stadt den beteiligten Firmen die neuen Leitlinien bereits zugestellt wurden, damit diese wissen was auf sie zukomme, antwortete Thiem das die Stadt mit den zukünftigen Betreibern bereits Kontakt aufgenommen habe und diese ihre Planungen bereits angepasst hätten. Auch im Falle einer späteren Veräußerung einer Anlage soll vertraglich noch geregelt werden, dass der neue Besitzer seinen Firmensitz in der Stadt haben müsse. Festgelegt wurde auch dass eine Einzelanlage je Grundstückseigentümer nicht größer als fünf Hektar sein darf. Flächen im Landschaftsschutzgebiet sind kein Ausschlusskriterium. Wünschenswert vom Stadtrat ist, das eine Anlage mindestens 500 Meter weit von einer Ortsbebauung weg ist, die Entfernung zu einer Straße mindestens 100 Meter beträgt und nicht in der Nähe von Naturdenkmälern steht. Auch der Bodenwert soll möglichst niedrig sein, also keine hochwertige landwirtschaftliche Fläche, und wenn möglich soll es auch Auflagen zu einer Bewirtschaftung der Photovoltaikflächen geben. Dem Wunsch von Uwe Dressel (CSU), dass eine Bürgerbeteiligung möglich sein muss, kam der Stadtrat nach. Im Grundsatz gilt dass jede Anlage eine Einzelfallentscheidung des Stadrates ist. Leitlinien für eine Entscheidung sind die nun beschlossenen Grundsätze. Nach diesen sollen geeignete Standorte in Zukunft ausgewählt werden.