Neu­es Misch- und Wohn­quar­tier Kreuz­stein – „Ent­wurf des Bebau­ungs­plans ab 15. August 2022 Online“

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Neu­es Misch- und Wohn­quar­tier Kreuz­stein Ent­wurf des Bebau­ungs­plans kann ab 15. August 2022 online ein­ge­se­hen wer­den – Plan­un­ter­la­gen lie­gen auch im Rat­haus aus

Die Stadt Bay­reuth schafft der­zeit die pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für ein neu­es Misch- und Wohn­quar­tier Kreuz­stein. Im Stadt­pla­nungs­amt liegt ab
Mon­tag, 15. August 2022, der dies­be­züg­li­che Bebau­ungs­plan­ent­wurf mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 29. Sep­tem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. Ober­ge­schoss), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik „Rat­haus, Bür­ger­ser­vice“ > „Pla­nen, Bau­en“) zur Verfügung.

Im Zuge der Umstruk­tu­rie­rung hat die Fir­ma Zapf die Pro­duk­ti­on von Beton­fer­tig­tei­len aus Bay­reuth ver­la­gert. Auch die Fir­ma Ehl hat ihre Stein-Pro­duk­ti­on auf dem Gelän­de ein­ge­stellt. Das Are­al soll nun in ein neu­es Misch- und Wohn­quar­tier umge­stal­tet wer­den. Für letz­te­res sind Gebäu­de­blö­cke mit Innen­hö­fen vor­ge­se­hen. Der
nörd­li­che Gebäu­de­block beinhal­tet eine Kita mit einer Kapa­zi­tät von bis zu vier Grup­pen. Ent­lang der Nürn­ber­ger Stra­ße wie­der­um soll ein Misch­ge­biet entstehen.

Mit Blick auf die Gewäs­ser­öko­lo­gie und das Stadt­kli­ma ist eine Auf­wer­tung und Ver­net­zung des Grün­kor­ri­dors zwi­schen der Dr.- Kon­rad-Pöh­ner-Stra­ße und dem Gla­sen­wei­her vor­ge­se­hen. Dies soll vor allem mit der Frei­le­gung und Struk­tur­ver­bes­se­rung des Tap­perts erreicht wer­den. Hier­durch ent­steht eine Parklandschaft,
die durch den offe­nen Was­ser­lauf und angren­zen­de Wie­sen­flä­chen geprägt sein wird. Ziel ist ein zusam­men­hän­gen­des Sys­tem an pri­va­ten und öffent­li­chen Frei­flä­chen, die die bestehen­den Struk­tu­ren inte­grie­ren und neue Ver­bin­dun­gen schaf­fen. Die Anbin­dung an das ört­li­che und über­ört­li­che Rad­we­ge­netz wird in den neu geschaf­fe­nen Grün­zug gelegt. Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Juli 2022 der vor­lie­gen­den Pla­nung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Fra­gen kön­nen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Wer die Pla­nung in der Öffent­li­chen Plan­auf­la­ge per­sön­lich ein­se­hen und erör­tern möch­te, wird gebe­ten, vor­her einen Ter­min unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 zu ver­ein­ba­ren. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag zur Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.