Gemeinderat Obertrubach beschließt Sportförderrichtlinie

Die letzte Zusammenkunft des Obertrubacher Gemeinderates vor der Sommerpause hatte es mit einer Länge von über vier Stunden noch einmal in sich. Im Mittelpunkt des Geschehens stand diesmal die gemeindliche Sportförderung. Im vergangenen Jahr lagen dem Gemeinderat Anträge des TSV Geschwand und der SpVgg Obertrubach vor, die beide um finanzielle Unterstützung eines Bauprojektes gebeten hatten.

Der TSV Geschwand hat sein Sportheim seit 2021 auch mit zahllosen Stunden ehrenamtlicher Arbeit bereits erweitert, vor allem um den in der Kreisliga geltenden Vorschriften genüge zu leisten. Die SpVgg Obertrubach hingegen ist noch in der Planung der energetischen Sanierung der vereinseigenen Turnhalle am Sportheim. Um für die Behandlung derartiger Anträge und der Sportförderung im Allgemeinen eine gemeinsame Linie zu finden, wurde die Erstellung einer gemeindlichen Sportförderrichtlinie vereinbart.

Bereits anderthalb Stunden vor Beginn der eigentlichen Sitzung kam der Gemeinderat mit Vertretern der fünf Sportvereine aus der Gemeinde zusammen, um den Entwurf einer Sportförderrichtlinie zu diskutieren. Dieser Entwurf sah vor, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeiten freiwillige Leistungen zur Unterstützung des Breitensportes leistet. Rechtsansprüche könnten aus der Richtlinie nicht abgeleitet werden. Um als förderungsfähig betrachtet zu werden, müssen die fünf namentlich genannten Sportvereine aus der Gemeinde (TSC Bärnfels, TSV Geschwand, SpVgg Obertrubach, SV Wolfsberg und Schützengilde Trubachtal) bestimmten Voraussetzungen entsprechen, also beisüielsweise im Vereinsregister eingetragen sein, eine Mindestmitgliederzahl aufweisen und von diesen Mitgliedern Beiträge in angemessener Höhe erheben. Umgekehrt erhalten die Vereine dann künftig Betriebs- und unter Umständen auch Investitionszuschüsse. Der Betriebszuschuss soll eine jährliche an der Mitgliederzahl orientierte Hilfe darstellen und auch die Kosten für die Nutzung der Sporthalle in Gößweinstein sollen von der Gemeinde übernommen werden. Der Investitionszuschuss wiederum soll Vereine bei der Sicherung oder Entwicklung ihres Bestandes unterstützen und kann recht individuell bemessen werden. In der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Erlass dieser Richtlinie einstimmig.

Im Weiteren nun musste das Gremium über die Anträge der Sportvereine aus Geschwand und Obertrubach befinden. Einstimmig beschloss der Rat, dem Antrag des TSV Geschwand, dem Kosten in Höhe rund 65.000 Euro für den Anbau entstanden sind, nach der Richtlinie einen Investitionszuschuss von 10.000 Euro zu gewähren. Die Diskussion des Antrages der SpVgg Obertrubach, die mit Kosten von über 200.000 Euro plant, gestaltete sich langwieriger. Während mehrere Ratsmitglieder um Roland Wölfel (BW-GO) für eine gemeindliche Unterstützung warben, zeigten sich andere skeptisch, ob die Kostenschätzung realistisch sei. Insbesondere Thomas Laitsch (DGH) und Benjamin Dresel (ABL) forderten sowohl ein Nutzungskonzept als auch ein energetisches Konzept für das Projekt. Mit diesen beiden Gegenstimmen wurde jedoch eine Zuwendung nach der Richtlinie verteilt über drei Jahre in Aussicht gestellt, was bedeutet, dass der Antragsteller zunächst die Kosten belegen und die angekündigten Stellungnahmen der Energieberater vorlegen muss.