Schifffahrt auf der Wiesent – Prozesserfolg des Landratsamtes Forchheim

Kanu-Gruppe auf der Wiesent bei Ebermannstadt. Foto: Alex Dittrich
Kanu-Gruppe auf der Wiesent bei Ebermannstadt. Foto: Alex Dittrich / Der Neue Wiesentbote

Am 27.07.2022 wurde am Verwaltungsgericht Bayreuth über die Klagen gegen die aktuelle Schifffahrtsgenehmigung vom 14.05.2021 mündlich verhandelt. Geklagt hatten sowohl der Bund Naturschutz als Umweltverband mit dem Ziel, den gesamten Bescheid aufheben zu lassen, als auch die Verleiher gegen ausgewählte Auflagen der Genehmigung.

Im Verlauf der ganztägigen Verhandlung konnte bei drei dieser Auflagen eine Einigung zwischen den Verleihern und dem Landratsamt erzielt werden, sodass sich die Klage insoweit erledigte.

Klage des BN abgewiesen

Darüber hinaus gaben die Richter des Verwaltungsgerichts Bayreuth dem Landratsamt vollumfänglich Recht und wiesen die Klagen des Bund Naturschutz und der Verleiher ab.

Die nach den durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen vertretene Auffassung des Landratsamtes, dass mit dem gewerblichen Bootsverleih keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet und das Vogelschutzgebiet in diesem Bereich verbunden sind, wurde damit nun auch gerichtlich bestätigt. Der gewerbliche Kanuverleih kann damit weiterhin unverändert wie genehmigt stattfinden.