Kulmbach: Fördermöglichkeiten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze
Fördermöglichkeiten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze – Antwort von Staatsministerin Ulrike Scharf
In einem gemeinsamen Schreiben haben sich Oberbürgermeister Ingo Lehmann, seine Stellvertreter Frank Wilzok und Dr. Ralf Hartnack sowie die Landtagsabgeordneten Inge Aures und Rainer Ludwig an die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf gewandt. Sie forderten in dem dreiseitigen Brief die Schaffung eines neuen Sonderinvestitionsprogramm zur Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze.
Inzwischen erreichte das Kulmbacher Rathaus eine Antwort aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Staatsministerin Scharf bedankt sich für das Schreiben und stellt die bisherigen Maßnahmen des Freistaates und der Bundesregierung heraus. „Die Sonderinvestitionsprogramme erreichten im Zeitraum 2008 bis 2020 ein Fördervolumen von 1,9 Mrd. Euro (davon 696,1 Mio. Euro Bundesmittel und 1,2 Mrd. Euro Landesmittel).“
Insbesondere die Förderkonditionen des vierten Sonderinvestitionsprogrammes seien mit einem Zuschlag von 35% auf die reguläre Förderung nach dem BayFAG sehr attraktiv gewesen. Zugleich betont Scharf, „dass wir eine derartige Sonderförderung nicht stets aufs Neue verlängern können. Das ist bedauerlich, aber leider unvermeidbar.“ Eine erneute Aufstockung des im Jahr 2021 ausgelaufenen Sonderinvestitionsprogramms mit zusätzlichen Landesmitteln sei derzeit nicht geplant.
Die Staatsministerin verweist jedoch auf die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag ein weiteres Investitionsprogramm zum Kita-Ausbau mit Bundesmitteln in Aussicht stellt. Sie bekräftigt: „Wir werden darauf dringen, dass der Bund seine Versprechen einhält.“
Mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 führt Ulrike Scharf aus, dass dies die Kommunen vor große Herausforderungen stelle. „Ich kann Ihnen versichern, dass wir beim Bund darauf drängen, dass die Investitionsmittel aus dem Ganztagsfinanzhilfegesetz – für Bayern immerhin rund 428 Mio. Euro – so schnell wie möglich zur Verfügung stehen“, schreibt sie weiter.
Für Oberbürgermeister Ingo Lehmann ist die Antwort der Ministerin alles andere als zufriedenstellend, wenngleich die Ausführungen und der Verweis auf den Bund nicht überraschend sind. „Für Kommunen ist es heute schon schwierig bis unmöglich, neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Dabei ist es ganz egal, ob ein Neubau oder eine Erweiterung einer bestehenden Kindertagesstätte ins Auge gefasst wird. Die Baukosten sind explodiert und die Steuereinnahmen sind durch die Pandemie deutlich geschmälert, was den finanziellen Spielraum maximal einschränkt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27, den die Bayerische Staatsregierung eingeführt hat, verschärft die Situation dazu noch einmal ungemein. Hier jetzt lediglich auf den Bund zu verweisen wird in meinen Augen den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht“, so der Oberbürgermeister. Und er ergänzt weiter: „Ohne ein umfangreiches, staatliches Förderprogramm können wir dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Es darf nicht passieren, dass die Kommunen hier in die Ecke gedrängt werden und dann im Regen stehen gelassen werden.“
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