Einführung der Ehrensamtskarte im Landkreis Forchheim ab 01. Februar 2012

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für Bürgerschaftliches Engagement vor Ort. Damit möchte der Landkreis „Danke“ sagen, denn freiwilliges, ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und von unschätzbarem Wert. Zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird in rund 30 bayerischen Städten und Landkreisen die Ehrenamtskarte eingeführt. Auch der Landkreis Forchheim beteiligt sich an diesem Projekt.

Die drei Jahre gültige Ehrenamtskarte bietet Ermäßigungen bei Theatern, Museen, Schwimmbädern und zahlreichen weiteren Einrichtungen. Wichtig ist, dass die Ehrenamtskarte bayernweit gültig ist, d.h. Angebote und Vergünstigungen können in allen rund 30 bayerischen Landkreisen, die derzeit bei der Ehrenamtskarte mitmachen, genutzt werden.

Um in den Genuss der Ehrenamtskarte zu kommen, müssen folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Der Ehrenamtliche / Die Ehrenamtliche selbst oder der Verein, der Verband, die Organisation, die Gemeinde stellen einen Antrag beim Landratsamt Forchheim. Auf dem Antragsformular muss das ehrenamtliche Engagement von der jeweiligen Einsatzstelle bestätigt werden.

Den Antrag für die Ehrenamtskarte erhält man im Kulturamt des Landkreises Forchheim, bei allen Gemeindeverwaltungen im Landkreis und im Internet unter http://ehrenamtskarte.lra-fo.de

Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten mit der Bayerischen Ehrenamtskarte verschiedene Vergünstigungen und Preisnachlässe wie: Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, bei staatlichen Schlössern und Museen, bei der Bayerischen Seeschifffahrt.

Als Akzeptanzstellen kommen sowohl kommunale (Frei- und Hallenbäder, Museen, Stadt- und Gemeindebüchereien) als auch gewerbliche Unternehmen (z.B. Gastronomie, Apotheken, Ladengeschäfte gewähren Rabatte / Preisnachlässe auf Einkäufe o.ä.). Im Landkreis Forchheim werden derzeit Akzeptanzstellen akquiriert. Unternehmen, die Akzeptanzstelle werden möchten, schließen einen Vertrag mit dem Kulturamt. Der Vertrag ist erhältlich im Internet (http://ehrenamtskarte.lra-fo.de), im Kulturamt des Landkreises Forchheim und bei den Gemeindeverwaltungen. Akzeptanzstellen erkennt man durch einen Aufkleber an der Eingangstüre oder an der Kasse. Alle Akzeptanzpartner werden zudem mit Logo auf der Homepage des Landratsamtes aufgelistet.

Bereits jetzt erhalten Inhaber von Ehrenamtskarten im Landkreis Forchheim folgende Vergünstigungen:

  • Volkshochschule des Landkreises Forchheim: Ermäßigte Kursgebühren
  • Kuratorium zur Förderung von Kunst und Kultur im Forchheimer Land: Ermäßigter Eintrittspreis bei Konzertkarten
  • Wildpark Hundshaupten: Ermäßigter Eintrittspreis
  • Wallfahrtsmuseum Gößweinstein: Ermäßigter Eintrittspreis