KAB Bamberg: „Arbeitsverträge in Papierform sind wichtig für den Arbeitnehmer“
„Es ist wichtig, dass Arbeitsverträge in Papierform vorliegen,“ erklärt Ralph Korschinsky, Geschäftsführer des KAB Diözesanverbands Bamberg e.V.. Er bezieht sich mit dieser Position auf einen aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Arbeitsbedingungen, den die Bundesregierung am vergangenen Montag im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgelegt hat und der zu Diskussionen bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern führte. Unter anderem sorgte die Frage, inwiefern die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich, also in Papierform, oder lediglich in digitaler Textform, zum Beispiel per E-Mail, festgehalten werden müssen, für Meinungsverschiedenheiten.
Korschinsky begründet die Notwendigkeit der Papierform mit jahrzehntelanger Erfahrung aus der Beratungstätigkeit des Berufs- und Sozialverbands: „Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Hof, Kronach, Coburg, Lichtenfels über Bamberg, Forchheim und Erlangen bis Ansbach, wenn sie Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben. Häufig ließen sich diese Probleme stärker zum Vorteil der Arbeitnehmer lösen, wenn ihre Arbeitsbedingungen schriftlich geregelt wären. Ohne die Papierform fehlt im Falle eines Rechtsstreits eine hieb- und stichfeste Grundlage, die ‚schwarz auf weiß‘ die Pflichten und die Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt.“
Die Bamberger KAB schließt sich damit der Haltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes an: Auch der DGB betont, die Schriftform sei „absolut notwendig, denn nur sie bietet die beste Beweiskraft in juristischen Auseinandersetzungen“.
Der KAB Diözesanverband Bamberg e.V. berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Problemen am Arbeitsplatz und vertritt diese auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Beratungstermine können über die Internetseite des Verbands vereinbart werden: www.kab-bamberg.de/service/mitgliederservice.
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