Bezirk Oberfranken: Infobroschüre „Hilfe zur Pflege“ neu aufgelegt

Bezirk Oberfranken informiert mit neuer Broschüre Rentner die Hilfe benötigen. Foto: Bezirk Oberfranken

Der Bezirk Oberfranken unterstützt Menschen, die ihre Pflege im Alter nicht selbst finanzieren können mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“. Dabei ist der Bezirk sowohl für die ambulante als auch für stationäre Hilfe zur Pflege zuständig. Im Jahr 2022 gibt er dafür rund 87 Millionen Euro aus. Wann und wie die finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, darüber informiert die Broschüre „Sozialhilfe für Senioren“, die der Bezirk Oberfranken nun neu aufgelegt hat.

„Wenn ein älterer Mensch Pflege benötigt, stellen sich plötzlich viele rechtliche und finanzielle Fragen. Wir möchten, dass die Menschen sich in dieser Situation gut informieren können“, erklärt Bezirkstagspräsident Henry Schramm. Die Broschüre richte sich an die betroffenen Seniorinnen und Senioren, aber auch Angehörige, Betreuer und andere interessierte Personen.

Auf 32 Seiten werden zunächst grundsätzliche Fragen und Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe erläutert. Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe sind ein nicht ausreichendes Einkommen, nicht ausreichendes Vermögen und keine Ansprüche auf Hilfen von anderen Trägern.

Die Informationsbroschüre erklärt, wie und wo ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Bezirk Oberfranken gestellt werden kann: Welche Unterlagen werden benötigt und wo erreiche ich meine Ansprechpartner? Da Leistungen der Hilfe zur Pflege meist ergänzend zu den Leistungen der Pflegekassen erbracht werden, werden diese in der Broschüre in einem eigenen Kapitel ausführlich erläutert.

Ein großer Teil der Publikation beschäftigt sich schließlich mit der Prüfung der Ansprüche auf die Hilfe zur Pflege durch die Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken. Hier werden zum Beispiel Fragen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen geklärt. Zudem geht es um die Frage, wer möglicherweise zum Unterhalt des Pflegebedürftigen beitragen kann.

Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die geltenden Rechtsnormen. Dennoch weist auch Bezirkstagspräsident Henry Schramm darauf hin, dass jeder Fall von den Fachleuten individuell betrachtet wird: „Wir bieten passgenaue Beratung im Einzelfall an, denn keine Situation gleicht der anderen. Dafür stehen den Betroffenen und ihren Angehörigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung zur Verfügung.“ Die Telefonzentrale des Bezirks Oberfranken erreichen Sie unter 0921 7846-0.

Die Broschüre „Sozialhilfe für Senioren – Ein Überblick zur ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege“ kann kostenfrei auf der Homepage des Bezirks Oberfranken unter www.bezirk-oberfranken.de/sozialhilfe-fuer-senioren bestellt werden und steht zum Download bereit.