Kreiskasse Bamberg erinnert an Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren
Erteilung eines SEPA-Mandates wird empfohlen
Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bamberg, die ihre Abfallentsorgungsgebühren nicht per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen, ist der 1. Juli 2022 ein wichtiger Termin. Die Kreiskasse Bamberg erinnert daran, dass an diesem Stichtag die für 2022 festgesetzten Gebühren fällig werden. Durch die fristgerechte Bezahlung ersparen sich die betroffenen Zahlungspflichtigen eine Mahnung und damit vermeidbare, zusätzliche Kosten.
Die genaue Höhe der Gebühr finden die Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer im zuletzt erteilten Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im Februar 2022 zugestellt wurde; auf diesem Dokument ist zusätzlich das für die Zuordnung der Überweisungen wichtige Kassenzeichen hinterlegt. Bei Rückfragen zur Fälligkeit steht die Kreiskasse Bamberg (Tel. 0951/85186) gerne zur Verfügung. Fragen zum Gebührenbescheid beantworten die Mitarbeiterinnen der kommunalen Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85139 bzw. 0951/85143.
Weitere Informationen über die Abfallentsorgungsgebühren und die damit abgedeckten Leistungen der Abfallwirtschaft findet man im Abfallkalender oder online unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft. Hier können Gebührenschuldnerinnen und -schuldner auch eine „Änderungsmitteilung“, den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, herunterladen.
Der Vorteil des SEPA-Lastschriftverfahrens liegt auf der Hand: Fälligkeitstermine können nicht mehr vergessen oder übersehen werden, Änderungen der Abfallgebühren, Gutschriften oder Nachzahlungen werden automatisch berücksichtigt. Ein Risiko besteht nicht, die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
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