Bayreuth:: Unterschriftenliste für Bürgerentscheid an OB Thomas Ebersberger übergeben

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger: „Ein Bürgerentscheid, der das Gleichgewicht des städtischen Haushalts so massiv stören würde, dass
die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr gesichert ist, ist unzulässig.“

BAYREUTH – OBERBÜRGERMEISTER THOMAS EBERSBERGER HAT HEUTE IM NEUEN RATHAUS DIE UNTERSCHRIFTENLISTE DER BÜRGERINITIATIVE „KLIMAENTSCHEID“ IN EMPFANG GENOMMEN. DIESE INITIATIVE STREBT EINEN BÜRGERENTSCHEID AN, NACH DEM DIE STADT UNTER ANDEREM DEUTLICH MEHR MAßNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ ERGREIFEN UND BIS ZUM JAHR 2030 KLIMANEUTRAL SEIN SOLL. „ICH KANN IHNEN VERSICHERN, DASS DIESE UNTERSCHRIFTENLISTE OBJEKTIV GEPRÜFT WIRD, WEISE ABER SCHON JETZT DARAUF HIN, DASS ICH DEN SEITENS DES STADTRATES BESCHLOSSENEN WEG, KLIMANEUTRALITÄT MÖGLICHST BIS 2040 IN BAYREUTH HERZUSTELLEN, ALS EINEN IN DER PRAXIS AUSGESPROCHEN ANSPRUCHSVOLLEN BESCHLUSS HALTE UND WIR ALLERGRÖßTE ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN MÜSSEN, UM DIESES ZIEL ZU ERREICHEN“, SO EBERSBERGER BEI DER ÜBERGABE.

Gleichzeitig macht das Stadtoberhaupt darauf aufmerksam, dass nach allgemeiner Rechtslage ein Bürgerentscheid, der für die Stadt – wie es
die Gemeindeordnung formuliert – nicht nur „finanzpolitisch unerwünschte Folgen“ oder „gewisse Finanzierungsschwierigkeiten“ mit sich brächte, sondern das Gleichgewicht des Haushalts so massiv stören würde, dass die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr gesichert ist, unzulässig ist. Das gleiche gilt, wenn er zu einer unzulässigen Verschuldung führen würde. „Leider haben wohl sehr wenige Unterzeichner über den Wunsch zu mehr Klimaschutz hinaus das Kleingedruckte gelesen, denn gemäß Seite 27 des vom Klimaentscheid vorgelegten Klimastadtplanes würde der Bürgerentscheid für eine Kommune in der Größe Bayreuths zirka 767 Millionen Investitionen und pro Jahr einen Personalbedarf von zusätzlichen 1.411 Vollzeitstellen nach sich ziehen. Für die schon bestehenden 1.440 Stellen bei der Stadtverwaltung sehen wir derzeit im Haushalt zirka 90 Millionen Euro pro Jahr vor. Der Bürgerentscheid hätte wohl zur Folge, dass wir nahezu sämtliche Einnahmen der Stadt mindestens verdoppeln müssten, um derartige Aufwendungen stemmen zu können“, so der Oberbürgermeister. Und weiter: „Nachdem der Stadtrat nicht für die Theorie, sondern für die Praxis zuständig ist und Umsetzung und Finanzierung sicherstellen müsste, sehe ich bei derartigen möglichen Kosten bereits erheblichste Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, da zu erwarten ist, dass nicht ansatzweise die benötigten Kredite bewilligt, der Haushalt hingegen gesprengt würde.“ Der Stadtrat habe bei der Zulässigkeitsprüfung insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Stadt, etwaige Aufwendungen für bereits begonnene Maßnahmen, drohende Vergütungs- und Schadenersatzansprüche bei Abbruch
vertraglicher Beziehungen oder Zurückerstattung erhaltener Fördermittel zu beurteilen.

Abschließend betont Ebersberger, dass die Stadt Bayreuth und er als Oberbürgermeister durchaus viele Gefahren im Bereich des Klimas sehen
und das Mögliche angehen. Allerdings müssten die Maßnahmen umsetzbar und finanzierbar sein und mit der geltenden Rechtslage einhergehen.