Leserbrief: Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans 110c (Maria-Ward-Schulen)

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Anregungen und Bedenken

Sehr geehrte Damen und Herren!

zu 4.2: Ruhender Verkehr

Keine Pkw-Stellplätze auf dem Gelände vorzusehen, ist eine angesichts der in der Planbegründung dargestellten Umstände begrüßenswerte Entscheidung.

Die Zahl der vorzusehenden Fahrradstellplätze hingegen erscheint zu gering. Selbst unter der Prämisse, daß derzeit nur ein geringer Prozentsatz der Schülerinnen das Fahrrad nutzt, darf nicht übersehen werden: Es ist – wenngleich bislang nicht durch faktisches Handeln untermauert – erklärter Wille der Stadt, dem Fahrrad eine zunehmende Bedeutung zuwachsen zu lassen. Dies wird, so es nicht bei folgenlosen Lippenbekenntnissen bleibt, auch die Verkehrsmittelwahl der Schülerinnen beeinflussen.

Zwar ist auf den ersten Blick kein Vorteil erkennbar, wenn Fuß- auf Radverkehr umgestellt wird. Aber gibt es Erkenntnisse, wurde überhaupt versucht, sie zu gewinnen, inwieweit sich hinter der Fußläufigkeit vielleicht „Elterntaxi“ mit Ausstieg in fußläufiger Entfernung zur Schule verbirgt? Zudem hätte, selbst wenn dies „nur“ eine mittelbare Auswirkung wäre, die frühzeitige Nutzung des Fahrrads auf einem verhältnismäßig kurzen Schulweg, der vielleicht fußläufig zu bewältigen wäre, Einfluß auf das spätere Mobilitätsverhalten jenseits der Schule, wenn individuelle Motorisierung eine Option wird. Auch „Ride & Bike“, die Kombination von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrad am Zielort, darf trotz der Nähe zum ZOB ebenso wenig ignoriert werden wie „Bike or Ride“ (ÖPNV im Wechsel mit dem Fahrrad – je nach Wetter, Lust und Laune, …).

Im Rahmen der unverkennbaren Notwendigkeit, die Infrastruktur für den Radverkehr in der Stadt generell deutlich zu verbessern – das sprengt den Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens, darf jedoch nicht aus dem Blickfeld verschwinden -, ist eine ausreichende, auf Zuwachs ausgerichtete Stellplatzkapazität unverzichtbar. Wichtig ist, eine Qualität der Stellplätze (sicheres Anlehnen und -schließen auch für etwaige, immer häufiger zu beobachtende Sonderkonstruktionen, Schutz – soweit möglich – vor Diebstahl, Vandalismus und Witterungseinflüssen) vorzugeben, die ihren Namen verdient – also mehr als deutlich über die derzeit in der Bamberger Stellplatzsatzung zu findenden Kriterien hinausgeht.

Zu 5: Grünordnung

Es ist darauf zu achten, die zu begrünenden Flächen – zumindest weitgehend – mit standortgerechter heimischer Flora zu gestalten. Diese böte der Kleintierfauna Nahrung und Lebensgrundlage und könnte auf solche Weise ein wenig echte Natur in die dicht bebauten Stadtgebiete bringen (Trittsteinbiotope). Fremdländische Pflanzen hingegen böten nur einer verschwindend geringen Anzahl hier lebender Tierarten Nahrung.

Auch im kleinen Rahmen ist es möglich, mittels durchdachter Planungsentscheidungen ökologische Verbesserungen zu bewirken, seien sie eher auf „technischer“ (Verkehrsgestaltung) oder mehr auf „natürlicher“ (Arten- und Sortenauswahl) Ebene zu finden. Angesichts dessen vermisse ich jegliche Aussagen zu Energie und Umgang mit Wasser. Hier sollte dringendst nachgebessert werden (energiesparende Bauweise, Regenwassernutzung und -verbleib, regenerative Energien …). Auch im denkmalgeschützten Bereich ist zukunftsorientiertes Handeln nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig