MdL Eduard Nöth: Bayern nach wie vor größter Zahler im Länderfinanzausgleich
In einem Brief an die Mandats- und Funktionsträger im CSU – Kreisverband betonte der Forchheimer Landtagsabgeordnete Eduard Nöth, dass Bayern nach wie vor der größte Zahler im Länderfinanzausgleich ist, und dies mit einer neuen Rekordsumme. Erstmals entfällt sogar etwas mehr als die Hälfte der Zahllast auf Bayern : 3,66 Mrd Euro bei einem Ausgleichsvolumen von bundesweit 7,3 Mrd Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies, so MdL Eduard Nöth, eine nochmalige Erhöhung der Zahllast um über 150 Mio Eiuro.
Betrachtet man den bundesstaatlichen Finanzausgleich unter Einbeziehung der Umsatzsteuerverteilung, hat Bayern aus den Steuereinnahmen des Jahres 2011 insgesamt 5,4 Mrd Euro abgegeben ( 3,7 Mrd Euro Länderfinanzausgleich und 1,7 Mrd Euro Umsatzsteuerausgleich ). 16 % der bayerischen Steuereinnahmen gehen derzeit an die anderen Länder , so Eduard Nöth. Auf der Empfängerseite steht wie bisher Berlin mit über 3 Mrd Euro mit weitem Abstand an der Spitze. Natürlich hat auch Bayern jahrzehntelang von der länderübergreifenden Solidarität profitiert. Seit Bestehen des Länderfinanzausgleichs hat Bayern insgesamt 3,4 Mrd Euro erhalten, jedoch inzwischen sage und schreibe 38,3 Mrd Euro eingezahlt. „Dies ist eine Erfolgsgeschichte, auf die wir stolz sind“, so der Forchheimer Landtagsabgeordnete.
Leider haben sich andere Länder diese Geschichte nicht zum Beispiel genommen. Eduard Nöth fordert daher von den Nehmerländern ( insgesamt 12 Bundesländer ), sich um die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation zu bemühen. Mit der Rekordzahlung von 3,7 Mrd Euro in 2011 stellt sich jedoch allmählich die Frage nach den Grenzen der Solidarität. Alle Beteiligten sollten bedenken, so Nöth, dass man den Schwachen nicht stärker macht, wenn man auf Dauer den Starken schwächt. Ziel muss daher ein gerechter und maßvoller Finanzausgleich sein, der seine eigentliche Funktion als Hilfe zur Selbsthilfe erfüllt und die Zahler nicht überfordert. Dass das derzeitige Ausgleichssystem bis Ende 2019 befristet ist, kann nicht bedeuten, dass alle Schwächen und Ungerechtigkeiten bis dahin festgeschrieben sind. Vielmehr müssen so rasch wie möglich die groben Unzulänglichkeiten des Finanzausgleichs beseitigt werden.
Wie der CSU – Landespolitiker mitteilt, ist Bayern zu Gesprächen mit den anderen Ländern und dem Bund bereit. Erweist sich dieser Weg jedoch als nicht gangbar, plädiert die CSU wohl oder übel das Bundesverfassungsgericht anzurufen . Gerade im Hinblick auf den Abbau der bayerischen Staatsschulden in Höhe von 32 Mrd Euro, der bis zum Jahre 2030 angepeilt ist, wäre eine Reform des Länderfinanzausgleichs ein willkommener Lösungsansatz, so Eduard Nöth abschließend.
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