BN – Stellungnahme zur "Blumenwiese – Ratssitzung" Neunkirchen vom 18.01.2012

Wie  die verschiedenen regionalen Tageszeitungen berichteten  hatte der Gemeinderat in Neunkirchen gleich zu Jahresbeginn eine volle Tagesordnung mit vielen Punkten aus dem alten Jahr und auch dem Neubaugebiet Galgenanger. Dort soll, um Baugrund im Gebiet zu vermehren, das zugehörige Regenrückhaltebecken in eine westliche gelegenen Talmulde gebaut werden. Leider hatten die Planer und der Markt, wie berichtet, Unkenntnis von einer dort vorhandenen Blumenwiese, die dem Lebensraumtyp 6510 (Magere Flachland-Mähwiese) der FFH-Richtlinie entspricht. Der Bund Naturschutz Bayern e.V., Ortsgruppe Neunkirchen am Brand und Umgebung (BN), hatte, wie berichtet, hierauf aufmerksam gemacht.

In der Ratssitzung am 18.01.2012 wurde auch über diese Wiese gesprochen. Aufgrund von Aussagen von Ratsmitgliedern in der Sitzung, nach denen mit dem Zuzug des 1. Vorsitzenden der BN-Ortsgruppe, Herrn Bernhard Birnfeld, nach Neunkirchen im Jahr 1977 Lebensraum analog der auf der Blumenwiese im Griestal vorgefundenen faunistischen und floristischen Arten durch den Bau seines Haus zerstört worden sei, sieht sich der BN genötigt, dieser Darstellung entschieden zu widersprechen. Der fragliche Baugrund bestand lediglich aus einem unbewirtschafteten Erdbeerfeld.

Hätte das Ratsmitglied, das diese Anschuldigungen vorgebracht hat, damals eine derartige Beobachtung gemacht, wäre es der Sache dienlicher gewesen unverzüglich etwas dagegen zu unternehmen und nicht  mehr als 35 Jahre schweigen sollen. Darüber jetzt eine Diskussion zu entfachen noch dazu mit  einer falschen Behauptung ist in ihrer Lächerlichkeit nicht zu übertreffen und eines Gemeinderats unwürdig.
Wir sind der Überzeugung, dass Fairness im Umgang miteinander nicht erst eingefordert werden muss, sondern eine Selbstverständlichkeit ist, auch oder gerade dann, wenn bei diversen Projekten unterschiedliche Meinungen herrschen.

Die Arbeit des BN ist grundsätzlich ehrenamtlich und nicht auf Belange oder Bevorteilung einzelner Personen ausgerichtet. Die Ziele und Aufgaben des BN gemäß seiner Satzung sind, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wiederherzustellen. In diesem Sinn setzen sich die im BN Verantwortlichen, im gesellschaftlichen und politischen Raum, für einen umfassenden und nachhaltigen Natur- und Umweltschutz ein.

Wer außer den Naturschutzverbänden weist die in Politik, Verwaltung und im Umweltbereich Verantwortlichen und die Öffentlichkeit auf Missstände zur Erhaltung der Natur hin?

Der BN erhebt umweltpolitische Forderungen und beteiligt sich qualifiziert und sachlich als gesetzlich anerkannter Naturschutzverband an Planungsverfahren und  drängt auf den Vollzug und Einhaltung der einschlägigen Gesetze.

Im vorliegenden Fall kann sich der Markt Neunkirchen am Brand glücklich schätzen, ein derartiges  – bundesweit seltenes – Kleinod zu besitzen. Dass Mitglieder des BN hier auf den Wert solcher inzwischen leider selten gewordenen Landschaftsbereiche spektakulär aufmerksam machen müssen, zeigt die Entfremdung der Menschen von ihrem Lebensumfeld. Persönliche Angriffe auf BN-Mitglieder sind absolut fehl am Platz.

BN-Kreisgruppe Forchheim,
1. Vorsitzender Heinrich Kattenbeck