MdL Eduard Nöth zur Absicherung der Rettungskräfte
Mit großer Betroffenheit hat der Forchheimer CSU – Landtagsabgeordnete Eduard Nöth auf die Entscheidung des Sozialgerichts Bayreuth reagiert, wonach das Gericht die Klage des Weilersbacher Feuerwehrkommandanten Michael Henkel auf Übernahme eines beim Einsatz erlittenen Schadens abgelehnt hat. MdL Eduard Nöth kann die Reaktionen aus Kreisen der Rettungskräfte durchaus verstehen und wandte sich deshalb umgehend an den Bayerischen Innenminister Jochim Herrmann.
Nöth bat den zuständigen Kommunalminister dieses Urteil zum Anlass zu nehmen, die Absicherung unserer Rettungskräfte auf den Prüfstand zu stellen. Es kann doch nicht sein, so der Abgeordnete, dass zum Teil unbekannte Vorschädigungen bei Rettungskräften diese bei Verletzungen im Einsatz von Leistungen der Gemeindeunfallversicherung ausschließen. Eduard Nöth sieht als Folge dieser Sichtweise des Gerichts eine massive Beschädigung des Ehrenamtes und der Nachwuchsgewinnung. Eine Motivation, den anspruchsvollen Dienst bei Feuerwehr, THW oder BRK zu übernehmen, sei diese Gerichtsentscheidung jedenfalls nicht. Sollte dies lediglich als Versicherungslücke angesehen, so Eduard Nöth in seinem Schreiben, so sei diese zum Schutz unserer Rettungskräfte baldigst zu schließen.
Auch der Weilersbacher CSU – Ortsvorsitzende Marco Friepes befürwortet eine rasche politische Bewertung dieses Sozialgerichtsurteils, ansonsten befürchtet er wie Eduard Nöth negative Folgen für alle ehrenamtliche Aktivitäten unserer Bürger.
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