VGH München lehnt Eilantrag der Wahnfried-Anwohner in Bayreuth ab
Verwaltungsgerichtshof sieht keine offensichtlichen Mängel bei der Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes
Gute Nachrichten für das Projekt der Sanierung und Neugestaltung des Richard-Wagner-Museums Bayreuth: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Anträge dreier Anwohner, die im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zum Ziel hatten, den städtischen Bebauungsplan, wie er im September vergangenen Jahres vom Stadtrat beschlossenen wurde, für unwirksam erklären zu lassen, im Eilverfahren abgelehnt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kommt bei seiner summarischen Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit Blick auf den strittigen Bebauungsplan keine Mängel in der Abwägung ersichtlich sind. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen seien die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander gerecht abzuwägen, so der Verwaltungsgerichtshof. Im vorliegenden Falle weise diese Abwägung mit Blick auf die Prüfung und Erörterung von Planungsalternativen keine offensichtlichen Mängel auf.
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