Einzigartiges Felsenlabyrinth im Fichtelgebirge – Wunsiedler sind stolz
Die Wunsiedler sind stolz auf ihr einzigartiges Felsenlabyrinth. Riesige Felsbrocken umrandet von Höhlen und Schluchten bestimmen diese einzigartige Landschaftskulisse inmitten des Fichtelgebirges. Schon immer übte dieser Ort eine ganz besondere Faszination auf die Menschen aus.
Im Jahr 2006 wurde das Felsenlabyrinth mit dem Prädikat Nationales Geotop ausgezeichnet und nun soll es Nationales Naturmoment werden. Den Weg dazu hat der Wunsiedler Stadtrat in seiner Sitzung am 28. April 2022 freigemacht.
„Ich freue mich, dass der Stadtrat einen einstimmigen Beschluss gefasst hat. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Ausweisung des Labyrinths als Nationales Naturmonument. Der Titel wird das überregionale Renommee unseres einzigartigen Schatzes Luisenburg-Felsenlabyrinth noch deutlich steigern. Davon profitieren Stadt, Region und natürlich auch unsere Festspiele!“, erklärt Erster Bürgermeister Nicolas Lahovnik.
Auf Einladung des Ersten Bürgermeisters Nicolas Lahovnik hatte am 11.03.2022 Thorsten Glauber, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, begleitet von Bezirkstagspräsident Henry Schramm, Landtagsabgeordnetem Martin Schöffel und Landrat Peter Berek den Bürgerlichen Landschaftsgarten besucht. Das Treffen wurde fachlich begleitet durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Peterek vom Geopark Bayern-Böhmen e. V. und Jörg Hacker vom Naturpark Fichtelgebirge e. V. sowie Birgit Simmler von den Luisenburg-Festspielen.
Die Natur- und Kulturgegebenheiten wurden während einer Begehung vorgestellt und erregten großes Interesse bei Umweltminister Thorsten Glauber, der sich sehr zuversichtlich für eine mögliche Ausweisung als Nationales Naturmonument zeigte und weitere Unterstützung zusicherte.
Das Ausweisungsverfahren erfolgt in einem transparenten Prozess durch das Umweltministerium unter enger Einbindung der beteiligten Stellen, Verbände und Interessensgruppen sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Was ist ein Nationales Naturmoment?
Im Jahr 2010 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) um die Schutzkategorie „Nationalale Naturmonumente“ erweitert. Im BNatSchG in § 24 Abs. 2 werden als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete definiert, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Ein Beispiel dazu ist die Weltenburger Enge im Landkreis Kelheim.
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