Staatskanzlei legt „Leitfaden für Vereinsfeiern“ neu auf
Staatskanzleichef Dr. Herrmann: Vereins- und Brauchtumsfeste sind Tradition und Ausdruck unserer Lebensphilosophie
Seit seiner Einführung im Frühjahr 2017 ist der „Leitfaden für Vereinsfeiern“ für das Ehrenamt eine wertvolle Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Festen aller Art. In leicht verständlicher Sprache gibt der Leitfaden umfassende Erläuterungen und Hilfestellungen zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Vereinsfeiern. Jetzt war Zeit für eine Neuauflage. Die 3. Auflage umfasst als neue Themenfelder u.a. Fragen rund um den Datenschutz/DSGVO, Festwägen, Ehrenamtskarte, Markenrechtsverletzungen. Informationen zur kommunalen Haftpflichtversicherung sind im Kapitel „Versicherungen“ enthalten. Das Kapitel „Brauchtumsschützen“ beinhaltet jetzt auch Hinweise zu „Böllerschützen“.
Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann: „Endlich wieder richtig feiern – wie sehr hat uns das in den vergangenen zwei Jahren gefehlt! Vereins- und Brauchtumsfeste gehören zur bayerischen DNA und sind Dank des großartigen Engagements der Ehrenamtlichen wieder fester Bestandteil im Kalender. Der ‚Leitfaden für Vereinsfeiern‘ ist topaktuell und eine echte Hilfe für alle im Ehrenamt. Er ist eine hilfreiche Handreichung, um Aufwand und Ärger bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Veranstaltungen zu vermeiden.“
Die ersten Exemplare der Neuauflage überreichte Staatsminister Dr. Herrmann beim jährlichen Jour Fixe im Pakt für das Ehrenamt in der Staatskanzlei an die Paktpartner, verbunden mit einem herzlichen „Vergelt‘s Gott“: Alle Beteiligten waren bei der Weiterentwicklung des Leitfadens eingebunden und haben wertvolle Anregungen aus der Praxis eingebracht.
Den kompletten „Leitfaden für Vereinsfeiern“ finden Sie unter:
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2022/05/STK_Ehrenamtsleitfaden2022_BF.pdf
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