Rechtliche Willkür in Naturschutzfragen im Landkreis Forchheim?

Pressestellungnahme des AK Umwelt und Kreisentwicklung

Mit der Versetzung eines langjährigen verdienten Mitarbeiters in der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Forchheim in das Referat Obst- und Gartenbau durch Landrat Reinhardt Glauber erreichen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Ausrichtung des Naturschutzes im Landkreis Forchheim einen neuen Höhepunkt. Betroffen von dieser Maßnahme ist Johannes Mohr, der sich nach 23jähriger Tätigkeit als stellvertretender Sachgebietsleiter in einer sachfremden Position wiederfindet.

Johannes Mohr galt besonders in der Bevölkerung, bei den Behörden, aber auch bei den Naturschutzverbänden als profunder Fachmann des Naturschutzes. Seine Versetzung kommt für viele völlig überraschend. Und das auf eine Stelle, die, nachdem der  bisherige Sachbereichsleiter im Obst- und Gartenbaureferat Ernst Deutsch in Ruhestand geht, im Haushalt als entbehrlich („KW“) gekennzeichnet ist. Entweder die Stelle bleibt damit weiterhin bestehen, oder eine Entlassung von Johannes Mohr wäre die Folge, was nach Ansicht von Fachleuten eher wahrscheinlich ist.

Zwar habe der Landrat ein Direktionsrecht, dies müsse er aber auch durch die Auswirkungen auf den Kreishaushalt hinterfragen lassen, so der Kreisvorsitzende des AK Umwelt und Kreisentwicklung der CSU Heinz Marquart. Der umweltpolitische Arbeitskreis der CSU sieht diese Personalentscheidung als Abstrafung für das „grüne Gewissen“ des Landratsamtes Forchheim. Offensichtlich haben sich damit die Vertreter der rechtlichen Willkür in Naturschutzfragen Luft verschaffen wollen, um weiter Verstöße gegen Landes- und Bundesgesetze problemlos umsetzen zu können. Mohr beharrte auf einen rechtstaatlichen Vollzug der Gesetze. Dies habe wohl einige Leute im Landratsamt zu dieser Handlung veranlasst, so Marquart weiter. Man werde diese Entscheidung des Landrates zum Anlass nehmen, die rechtliche Willkür in Naturschutzfragen verstärkt in der Öffentlichkeit zu diskutieren.