Stadtwerke Kulmbach: Bauarbeiten in der Weiherer Straße – Verkehrsbehinderungen

Symbolbild Umleitung

3. Bauabschnitt der Erneuerung Kanal, Wasser- und Gasleitung in der Weiherer Straße (Jean-Paul-Straße bis Dr.-Martin-Luther-Straße)

Die hydraulische Erweiterung des Kanals in der Weiherer Straße ist mit einer Investitionssumme von über 5 Millionen € eine der wesentlichen Maßnahmen der Stadtwerke Kulmbach im Jahr 2022.

Sie gehört zu dem vom Stadtrat beschlossenen Überflutungskonzept. Im Zuge der Maßnahme der Abwasserentsorgung werden auch durch die Tiefbauabteilung der Stadt Kulmbach ergänzende Maßnahmen durchgeführt und die Versorgungsleitungen für Gas und Wasser erneuert.

Natürlich werden wir uns bemühen, die Beeinträchtigungen für die Anwohner in diesem Zeitraum so gering wie möglich zu halten. Ganz ohne Einschränkungen wird es aber bei einer großen Baumaßnahme wie dieser nicht gehen.

Herr Oberbürgermeister Ingo Lehmann bittet um Verständnis bei allen, die von der Baumaßnahme betroffenen sind und weist zugleich auf die wichtige Bedeutung des Vorhabens hin: „Die Durchführung unseres Überflutungskonzepts ist unabdingbar für die Vorbereitung auf die Folgen der klimatischen Veränderungen durch die Erderwärmung. Wir wollen nicht weiter abwarten, sondern handeln. Ich danke den Stadtwerken und dem Tiefbauamt, dass sie die Sache gemeinsam in die Hand genommen haben und das Projekt auch mit Nachdruck vorantreiben. Natürlich danke ich auch den durch Lärm, Staub und Verkehrsbehinderungen Betroffenen für ihr Verständnis für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten.“

Die Gesamtbaumaßnahme ist auf dem beiliegenden Plan dargestellt. Sie wurde mit dem ersten Bauabschnitt (Wilhelm-Meussdoerffer-Straße bis Gabelsberger Straße) am 26.07.2021 begonnen.

Ab dem 08.11.2021 begann dann der zweite Bauabschnitt (Gabelsberger Straße bis Jean-Paul-Straße), der Ende April fertiggestellt sein wird. Ab diesem Zeitpunkt wird die Weiherer Straße bis zur Jean-Paul-Straße wieder für den Verkehr freigegeben. Die Aufbringung der Feinasphaltschicht erfolgt am Ende der Gesamtbaumaßnahme.

Ab dem 02.05.2022 begann dann der Kanalbau im 3. Bauabschnitt (Jean-Paul-Straße bis Dr.-Martin-Luther-Straße), der voraussichtlich bis zum 26.08.2022 dauern wird. Seit Mitte März wurde bereits im Vorgriff teilweise die neue Gasleitung verlegt.

Die Anwohner wurden mit einem Schreiben am 14.04.2022 zunächst über die wesentlichen Punkte informieren.

Ergänzend haben wir am Mittwoch, 27.04.2022 ein Anwohnergespräch durchgeführt, das im Zufahrtsbereich des Grünwehrbecks stattfand. Die Resonanz war sehr gut.

Neben einem kurzen Kennenlernen der Ansprechpartner standen die Stadtwerke und die Vertreter der beteiligten Unternehmen für alle Fragen zur Verfügung. Selbstverständlich standen die nachstehend genannten Ansprechpartner auch schon vorher für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Im Folgenden haben wir die wesentlichen Eckpunkte der Anwohnerinformation zusammengestellt:

1. Kommunikation:

  1. Permanente Ansprechpartner bei Problemen und Fragen:
    • Stadtwerke Kulmbach:
      • Abwasser: Johannes Fröba (09221-9042-35), Rudolf Krauß (09221-9042-36)
      • Wasser/Gas: Rainer Spindler (09221-9042-28), Christian Altmann (09221-9042-21)
    • Strabag:
      • Bauleitung: Markus Geuß (0160-90641988)
      • Polier: Jürgen Ender (0170-3358349)
    • IBP:
      • Bauleitung/Planung: Frank Hahn (09221-6903642, 0151-54446942), Erich Hahn (09221-6903645, 0151-54446945)
  2. Wöchentliche Baustellensprechstunde für Anlieger:
    Jeden Donnerstag, ca. 11.00 Uhr auf der Baustelle in der Weiherer Straße. Gerne können die Anwohner ihre Fragen vorab telefonisch oder per E-Mail an uns stellen.

2. Umleitungsstrecken während der Baustelle:

Die Weiherer Straße wird im Bereich des 3. Bauabschnitts für die Dauer der Baumaßnahme für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Umleitung führt über die Georg-ThielStraße und die Taubmannstraße über die Gabelsbergerstraße in die Weiherer Straße. Einen Übersichtsplan hierzu haben wir beigefügt.

Die Aus- und Zufahrt der Anwohner in der Straße „Am Siechengrund“ zu ihren Anwesen ist immer gewährleistet.

3. Behinderung bei Zufahrt / Zugang zu den Anwesen: Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bauabschnittsweise.

Eine durchgängige Gewährleistung / Sicherstellung von Rettungswegen ist immer gegeben. Ebenso eine durchgängige Begehbarkeit des Gehweges und fußläufiger Zugang zu den Anwohnergrundstücken.3 Oberhalb des jeweiligen Bauabschnitts bleibt die Zufahrt zu den Grundstücken für die Anlieger möglich.

Mit dem Baufortschritt Richtung Dr.-Martin-Luther-Straße werden wir versuchen, nach Fertigstellung der Bauarbeiten in dem jeweiligen Abschnitt, die Zufahrten von unten kommend baldmöglichst wieder zu ermöglichen.

Während der Bauarbeiten direkt vor den Grundstücken müssen die Grundstückszufahrten einige Male eingeschränkt (unter Umständen auch gesperrt) werden. Sperrungen werden grundsätzlich vorher rechtzeitig per Briefeinwurf durch die Baufirma angekündigt.

4. Parken

Nach Möglichkeit werden Parkplätze für Anwohner in fertiggestellten Bauabschnitten bereitgestellt. Die Parkplätze können jedoch nicht für einzelne Anwohner reserviert werden.

Wir bitten um Kennzeichnung der im Baufeld abgestellten Fahrzeuge durch die Anwohner (Angabe der Adresse), um es der Fa. Strabag zu ermöglichen, Kontakt mit dem Autobesitzer aufzunehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass abgestellte Autos, die die Ausführung der Bauarbeiten behindern, weggefahren werden können. Bei Fragen bezüglich möglicher Parkmöglichkeiten, bitte direkt mit dem Polier Kontakt aufnehmen (Tel. s.o.).

5. Müllabfuhr

Die Abholung der Müllgefäße von den Anliegergrundstücken erfolgt durch die Fa. Strabag bzw. die Müllabfuhr. Während des Zeitraums, in dem die Anwesen aufgrund der Baustelle für die Müllabfuhr gar nicht erreichbar ist, werden die Mülltonnen durch die Baufirma an eine Sammelstelle gebracht und nach der Leerung wieder zu Ihnen zurückgebracht. Wir bitten in diesem Fall die Mülltonnen bis Montag, 11:00 Uhr, zur Abholung vor Ihrem Grundstück bereitzustellen. Wir bitten um Beschriftung der Tonnen mit der Hausnummer, um Verwechslungen zu vermeiden.

6. Hausanschlüsse Mischwasserkanal

Die Hausanschlüsse an den Mischwasserkanal stehen im Eigentum der Grundstückseigentümer. Leistungen für die Sanierung oder die Umbindung der Hausanschlüsse auf den neuen Kanal müssen daher gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Kulmbach von den Anschlussnehmern getragen werden.

Die bauausführende Fa. Strabag erstellt jedem Anschlussnehmer für die erforderlichen Arbeiten ein schriftliches Angebot. Es steht den Anwohnern selbstverständlich aber auch frei, selbst eine Baufirma zu beauftragen (siehe Anwohnerschreiben Nr. 1 vom 10. März 2021).

Für die reine Umbindung eines Hausanschlusses sind Kosten in maximal dreistelliger Höhe zu erwarten. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch die Firma Strabag. Die Kosten für eventuell erforderliche Sanierungsarbeiten hängen vom Umfang ab.

7. Hausanschlüsse Wasser und Gas

Nach Fertigstellung unserer Hauptversorgungsleitung Gas / Wasser und der dazugehörigen Prüfung auf Dichtheit, werden die Versorgungsleistungen durch Einbindungen ins bestehende Rohrnetz in Betrieb genommen. Anschließend erfolgen dann die Arbeiten an den einzelnen Hausanschlüssen. Diese Arbeiten werden je nach Baufortschritt abschnittsweise vorgenommen. Der Umfang der Arbeiten wurde bzw. wird mit dem jeweiligen Hauseigentümer abgesprochen. Kosten für die Hausanschlüsse fallen für die Grundstückseigentümer bis zur Hauptabsperrvorrichtung an der Außenwand Ihres Gebäudes nicht an. Müssen im Zuge der Arbeiten Anpassungen an Ihrem Hausanschluss nach der Hauptabsperrvorrichtung vorgenommen werden, werden diese mit den Eigentümern besprochen. Hierfür können gegebenenfalls Kosten in der Hausinstallation anfallen, die von den Hauseigentümern zu tragen sind.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass unsere Anschlussleitungen nicht zur Erdung verwendet werden dürfen. Aufgrund der neuen Materialien ist eine Erdung, die an unserer Anschlussleitung angeschlossen ist, auch nicht wirksam.

Sollten Ihre Anlagen dennoch über unser Rohrleitungsnetz geerdet sein, ist es dringend erforderlich, diese von einem Elektroinstallationsunternehmen überprüfen zu lassen. Die Bestimmungen der VDE 0100-540 sind dabei zu beachten.