Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert: Einstieg in die "Rente mit 67"

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird ab 2012 von 65 Jahren auf 67 Jahre erhöht. Die neue Altergrenze gilt aber nicht sofort, sondern wird für die Jahrgänge 1947 bis 1964 stufenweise angehoben, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 erfolgt die Anhebung in Ein-Monats-Schritten, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 in Zwei-Monats-Schritten. Wer 1947 geboren wurde, kann die Regelaltersrente mit 65 Jahren und einem Monat in Anspruch nehmen. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren.

Für bestimmte Personenkreise gibt es auch zukünftig die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente ohne Abschlag zu erhalten. So können zum Beispiel schwerbehinderte Menschen, die 35 Versicherungsjahre haben, oder Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Wer vor 65 Jahren in Rente gehen will, muss bestimmte Voraussetzungen, wie eine Mindestversicherungszeit, erfüllen und in der Regel lebenslange Abschläge in Kauf nehmen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Rentenarten, zum frühestmöglichen Rentenbeginn und den Hinzverdienstregelungen gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.