Universität Bayreuth schließt Kooperationsvertrag mit der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

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Die Vertragsunterzeichnung in den Räumen des Instituts für Fränkische Landesgeschichte in Thurnau wurde immer wieder verschoben. Nun ist der Kooperationsvertrag aber unter Dach und Fach.

Vertragsunterzeichnung unter "Dach und Fach" / Foto: UBT

Vertragsunterzeichnung unter „Dach und Fach“ / Foto: UBT

Seit fast zwei Jahren wurde der Termin immer wieder verschoben, schuld daran war Corona. Doch nun war es endlich so weit: Der lange aufgesetzte Kooperationsvertrag zwischen der Universität Bayreuth und der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns konnte unterzeichnet werden. Prof. Dr. Martin Ott, Leiter des Instituts für Fränkische Landesgeschichte, begrüßte Dr. Margit Ksoll-Marcon, die seit 2008 als Generaldirektorin den Staatlichen Archive Bayerns vorsteht, und Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible in den Institutsräumen auf Schloss Thurnau. Ott wies auf die Bedeutung hin, die die Staatlichen Archive – allen voran das Staatsarchiv Bamberg – für die Forschungen des Instituts hätten, lieferten sie doch die entscheidenden Quellen aus den staatlichen und territorialen Verwaltungen. „Mir ist es ein besonderes Anliegen, die ausgezeichnete Beratung und Betreuung, die die Archivbenutzer erhalten, hervorzuheben“, sagte Ott. Neben den zentralen inhaltlichen Aspekten seien Archive aber auch als potentielle Arbeitergeber für Historiker*innen wichtig. Dies deutlich zu machen und den Studierenden das Archiv als Forschungs-, aber auch als Berufsfeld vorzustellen, ist ein wichtiges Anliegen, das mit dem Kooperationsvertrag verbunden ist.

Der vom Institut für Fränkische Landesgeschichte eingerichtete und betreute Masterstudiengang „Geschichte in Wissenschaft und Praxis“ möchte neben der zentralen wissenschaftlichen Ausbildung genau dies tun: Die Studierenden mit beruflichen Feldern in enge Berührung bringen. Ksoll-Marcon begrüßte diese Initiative sehr. „Die Staatlichen Archive Bayerns mit ihrer reichhaltigen Überlieferung verstehen sich als Dienstleister für die Forschung und als deren Partner. Oberstes Ziel ist daher die Zugänglichkeit der Bestände“, sagte sie bei der Vertragsunterzeichnung. Unter den verschiedenen Nutzergruppen nehmen die wissenschaftlich forschenden Historiker*innen eine zentrale Rolle ein. Für die Nutzung des Archivguts stellen die staatlichen Archive Handreichungen auf ihrer Homepage zur Verfügung wie die „Digitale Schriftkunde“ für deutsche und lateinische Paläographie.

Leible dankte Ksoll-Marcon für die Anreise nach Thurnau zur Vertragsunterzeichnung. Er unterstrich die Bedeutung der Archive für die Forschung, aber auch für die eigene Geschichte der Universität. Leible betonte auch die Bedeutung des Kooperationsvertrages, der den Masterstudiengang Geschichte in Wissenschaft und Praxis weiter aufwerten würde.