ERH: Gesundheitsamt weist auf Digitales Meldeverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hin
Aktuelle Informationen aus dem Gesundheitsamt
Ab dem 16. März 2022 sind in Bayern medizinische und pflegerische Einrichtungen und Unternehmen zum Schutz von gefährdeten Personengruppen laut dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, ihr zuständiges Gesundheitsamt über bei ihnen tätige Personen, die weder als vollständig geimpft noch als genesen gelten, zu benachrichtigen. Das gilt nicht, wenn diese über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft werden können. Darüber hat das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen Betriebe und Einrichtungen in seiner Zuständigkeit informiert. Für die Meldungen stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bayernweit ein Meldeportal (BayImNa) zur Verfügung. Dieses soll ab Montagnachmittag (14.03.2022) unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung/ freigeschaltet sein. Das Gesundheitsamt bittet Betriebe, das Onlineformular für die Meldungen bevorzugt zu nutzen. Nur in Ausnahmefällen kann alternativ eine postalische Ersatzmitteilung erfolgen.
Genesenennachweis: Zertifikate aus der Apotheke
Einen Genesenennachweis erhalten alle Personen, die labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesen eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Das Gesundheitsamt ausgestellte Quarantäne- oder Isolationsbescheinigung kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Beendigung der Quarantäne beim Gesundheitsamt per E-Mail oder per Kontaktformular über die Webseite des Gesundheitsamts angefordert werden und dient zur Vorlage beim Arbeitgeber. Mit dieser Bescheinigung können Apotheken ein Genesenen-Zertifikat ausstellen. werden. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig: In den meisten Fällen reicht für die Ausstellung eines Genesenen-Zertifikats die Vorlage eines positiven PCR-Tests. Der Genesennenstatus greift 28 Tage nach dem ersten positivem PCR Test ist längstens 90 Tage danach gültig. Die fachlichen Vorgaben beziehen sich hier hauptsächlich auf ungeimpfte Personen, nicht auf Personen, die vor oder nach der Impfung eine Infektion durchgestanden haben
Da bundesweit die Inzidenzen wieder ansteigen, bittet das Gesundheitsamt, sich trotz aller Lockerungen weiterhin umsichtig zu verhalten. Informationen zu Isolation & Quarantäne und was bei positiven Testergebnissen zu tun ist gibt es online unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/meldungen/aktuelles-zum-coronavirus/.
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