Landkreis ERH: „Ukraine-Krieg“ – Hilfe für Geflüchtete Spendenkonto zur Unterstützung des Partnerlandkreises eingerichtet

symbolbild ukraine

Um den polnischen Partnerlandkreis Tarnowskie Góry bei der Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine zu unterstützen, hat das Landratsamt ein Spendenkonto eingerichtet: Empfänger: „Landratsamt Erlangen-Höchstadt − Spenden für Ukraine“, IBAN: DE62 7635 0000 0060 1280 18, Sparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach (BIC: BYLADEM1ERH), Verwendungszweck: „Ukraine-Hilfe“. Der Landkreis leitet die Spenden an den Partnerlandkreis weiter.

Hinweis der Kreiskämmerei zur steuerlichen Absetzbarkeit

Jede Spende kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden. Die steuerliche Entlastung ist allerdings beschränkt. Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei einem Spendenbetrag bis zu 300 Euro ist keine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) erforderlich. Das Finanzamt akzeptiert einen Bankbeleg beziehungsweise den Kontoauszug als Nachweis. Bei einer Spende über 300 Euro ist aktuell grundsätzlich die Vorlage einer formellen Zuwendungsbestätigung Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit. Hierfür sind im Rahmen der Überweisung Name und vollständige Anschrift anzugeben. Optional kann das Landratsamt eine Zuwendungsbestätigung für die Steuererklärung ausstellen. Anfragen sind an Marcel Veronese per E-Mail an marcel.veronese@erlangen-hoechstadt.de zu richten.

Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe gibt es unter  www.erlangen-hoechstadt.de/ukraine.

1 Antwort

  1. Kurter Orhan sagt:

    İch habe 10 zimmmer frie für Ukraine leute Bitte melden sie meine tel nummar
    Herr Kurter 0172/86 33 022