Blick über den Zaun: Falsche Polizeibeamte erschwindelten sich Bargeld im sechsstelligen Bereich
(OTS) Bereits am 16.02.2022 (Mittwoch) wurde eine Seniorin aus Stein Opfer falscher Polizeibeamter. Nach diversen Telefonaten übergab die Frau im Rahmen dreier Übergaben Bargeld im sechsstelligen Bereich an die Täter.
Gegen 14:00 Uhr erhielt die Geschädigte einen Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten. Der Anrufer gab sich als „Herr Weber“ aus und teilte der Dame mit, ihr Sohn hätte einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein 17-jähriges Mädchen verstorben sei. Der vermeintliche Polizeibeamte forderte die Zahlung einer Kaution in Höhe von 65.000 Euro.
Die Geschädigte, welche dem Anrufer Glauben schenkte und auf Grund des vorgetragenen Sachverhalts unter Schock stand, begab sich daraufhin mit dem Pkw nach Neumarkt (Oberpfalz) und übergab gegen 15:25 Uhr den geforderten Geldbetrag. Im Vorfeld war der Dame eine Adresse genannt worden, an der sich das Gericht in Neumarkt befinden solle. Dort angekommen – die Täter waren nach wie vor über Telefon mit ihr verbunden – konnte sie dieses nicht finden und fragte nach, was sie nun tun solle. Man sagte ihr, „dies sei kein Problem, ein Gerichtsdiener käme sofort heraus“. Kurze Zeit später tauchte der vermeintliche Gerichtsdiener tatsächlich am Pkw der Geschädigten auf und die Dame übergab das Geld.
Als die Geschädigte wieder zu Hause angekommen war, erhielt sie erneut einen Anruf des „Herrn Weber“. Dieser teilte ihr mit, dass neben der übergebenen Kaution auch noch Wiedergutmachungsgeld für die Familie des getöteten Mädchens zu zahlen sei. Hier wurde ein Geldbetrag von 285.000 Euro gefordert. Die Frau nahm auch diese Forderung als gegeben hin und machte sich zunächst auf den Weg nach Nürnberg, wo die zweite Übergabe stattfinden sollte. Auf dem Weg dorthin wurde sie jedoch durch die vermeintliche Polizei noch einmal angerufen und nach Würzburg beordert. Dort übergab sie dann gegen 20:30 Uhr das geforderte Wiedergutmachungsgeld.
Wieder zu Hause, wurde sie nochmals von „Herrn Weber“ kontaktiert. Dieser übergab das Telefongespräch an einen vermeintlichen „Herrn Ludwig“ von der Generalstaatsanwaltschaft. Auch hier handelte es sich wiederum um einen Betrüger und Komplizen des „Herrn Weber“. Der vermeintliche Staatsanwalt erklärte der Dame, dass der übergebene Geldbetrag viel zu gering sei. Für eine minderjährige Frau müsse mehr Geld bezahlt werden, dies sei von der Polizei falsch kommuniziert worden. „Herr Ludwig“ forderte weitere 450.000 Euro.
Da die Geschädigte angab, lediglich über weitere 250.000 Euro zu verfügen, erklärte sich ihr Gegenüber telefonisch einverstanden und es wurde ein Übergabeort im Nürnberger Norden vereinbart. Hier wurde die Dame auf dem Weg noch einmal umgelotst, sodass die dritte Übergabe dann gegen 00:20 Uhr im Bereich Nürnberg Langwasser stattfand.
In einem letzten Telefonat nach der Übergabe teilten ihr die Täter mit, sie werde am nächsten Morgen vom Gericht angerufen um das weitere Vorgehen zu besprechen. Da dieser Anruf auf sich warten ließ, nahm die Geschädigte Kontakt zu ihrem Sohn auf, der ihr mitteilte, dass es ihm gut gehe und er nie einen Unfall gehabt habe.
Insgesamt wurde die Geschädigte am besagten Mittwoch mehrere Male von unterschiedlichen Personen angerufen. Diese gaben sich jeweils als Polizeibeamte bzw. Staatsanwälte aus. Die Dame wurde durch äußerst geschickte und seriös erscheinende Gesprächsführung dazu bewegt, in drei verschiedenen Städten insgesamt 600.000 Euro an vollkommen unbekannte Personen zu übergeben.
In einem ersten Gespräch mit einem Beamten der ermittelnden „echten“ Kriminalpolizei erklärte die Geschädigte, sie sei nach der Mitteilung über den Unfall ihres Sohnes in einer Art Schockzustand gewesen. Die Täter hätten ihr keinen Anlass zum Zweifeln gegeben, da sie äußerst seriös auf sie wirkten, in akzentfreiem Deutsch mit ihr sprachen und für sie zu keiner Zeit irgendwelche Widersprüche erkennbar waren.
Die Täter hätten sie fast durchgehend in der Telefonleitung gehalten und ihr eingebläut, sie dürfe niemanden etwas erzählen, da dies gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen würde. Getrieben von der Angst um ihren Sohn, tat die Geschädigte alles, was ihr aufgetragen wurde.
Bankmitarbeiter, die eventuell auf Grund der hohen Abhebesummen hellhörig hätten werden können, waren nicht involviert.
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