Blick über den Zaun: Fal­sche Poli­zei­be­am­te erschwin­del­ten sich Bar­geld im sechs­stel­li­gen Bereich

symbolfoto polizei

(OTS) Bereits am 16.02.2022 (Mitt­woch) wur­de eine Senio­rin aus Stein Opfer fal­scher Poli­zei­be­am­ter. Nach diver­sen Tele­fo­na­ten über­gab die Frau im Rah­men drei­er Über­ga­ben Bar­geld im sechs­stel­li­gen Bereich an die Täter.

Gegen 14:00 Uhr erhielt die Geschä­dig­te einen Anruf eines ver­meint­li­chen Poli­zei­be­am­ten. Der Anru­fer gab sich als „Herr Weber“ aus und teil­te der Dame mit, ihr Sohn hät­te einen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht, bei dem ein 17-jäh­ri­ges Mäd­chen ver­stor­ben sei. Der ver­meint­li­che Poli­zei­be­am­te for­der­te die Zah­lung einer Kau­ti­on in Höhe von 65.000 Euro.

Die Geschä­dig­te, wel­che dem Anru­fer Glau­ben schenk­te und auf Grund des vor­ge­tra­ge­nen Sach­ver­halts unter Schock stand, begab sich dar­auf­hin mit dem Pkw nach Neu­markt (Ober­pfalz) und über­gab gegen 15:25 Uhr den gefor­der­ten Geld­be­trag. Im Vor­feld war der Dame eine Adres­se genannt wor­den, an der sich das Gericht in Neu­markt befin­den sol­le. Dort ange­kom­men – die Täter waren nach wie vor über Tele­fon mit ihr ver­bun­den – konn­te sie die­ses nicht fin­den und frag­te nach, was sie nun tun sol­le. Man sag­te ihr, „dies sei kein Pro­blem, ein Gerichts­die­ner käme sofort her­aus“. Kur­ze Zeit spä­ter tauch­te der ver­meint­li­che Gerichts­die­ner tat­säch­lich am Pkw der Geschä­dig­ten auf und die Dame über­gab das Geld.

Als die Geschä­dig­te wie­der zu Hau­se ange­kom­men war, erhielt sie erneut einen Anruf des „Herrn Weber“. Die­ser teil­te ihr mit, dass neben der über­ge­be­nen Kau­ti­on auch noch Wie­der­gut­ma­chungs­geld für die Fami­lie des getö­te­ten Mäd­chens zu zah­len sei. Hier wur­de ein Geld­be­trag von 285.000 Euro gefor­dert. Die Frau nahm auch die­se For­de­rung als gege­ben hin und mach­te sich zunächst auf den Weg nach Nürn­berg, wo die zwei­te Über­ga­be statt­fin­den soll­te. Auf dem Weg dort­hin wur­de sie jedoch durch die ver­meint­li­che Poli­zei noch ein­mal ange­ru­fen und nach Würz­burg beor­dert. Dort über­gab sie dann gegen 20:30 Uhr das gefor­der­te Wiedergutmachungsgeld.

Wie­der zu Hau­se, wur­de sie noch­mals von „Herrn Weber“ kon­tak­tiert. Die­ser über­gab das Tele­fon­ge­spräch an einen ver­meint­li­chen „Herrn Lud­wig“ von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft. Auch hier han­del­te es sich wie­der­um um einen Betrü­ger und Kom­pli­zen des „Herrn Weber“. Der ver­meint­li­che Staats­an­walt erklär­te der Dame, dass der über­ge­be­ne Geld­be­trag viel zu gering sei. Für eine min­der­jäh­ri­ge Frau müs­se mehr Geld bezahlt wer­den, dies sei von der Poli­zei falsch kom­mu­ni­ziert wor­den. „Herr Lud­wig“ for­der­te wei­te­re 450.000 Euro.

Da die Geschä­dig­te angab, ledig­lich über wei­te­re 250.000 Euro zu ver­fü­gen, erklär­te sich ihr Gegen­über tele­fo­nisch ein­ver­stan­den und es wur­de ein Über­ga­be­ort im Nürn­ber­ger Nor­den ver­ein­bart. Hier wur­de die Dame auf dem Weg noch ein­mal umge­lotst, sodass die drit­te Über­ga­be dann gegen 00:20 Uhr im Bereich Nürn­berg Lang­was­ser stattfand.

In einem letz­ten Tele­fo­nat nach der Über­ga­be teil­ten ihr die Täter mit, sie wer­de am nächs­ten Mor­gen vom Gericht ange­ru­fen um das wei­te­re Vor­ge­hen zu bespre­chen. Da die­ser Anruf auf sich war­ten ließ, nahm die Geschä­dig­te Kon­takt zu ihrem Sohn auf, der ihr mit­teil­te, dass es ihm gut gehe und er nie einen Unfall gehabt habe.

Ins­ge­samt wur­de die Geschä­dig­te am besag­ten Mitt­woch meh­re­re Male von unter­schied­li­chen Per­so­nen ange­ru­fen. Die­se gaben sich jeweils als Poli­zei­be­am­te bzw. Staats­an­wäl­te aus. Die Dame wur­de durch äußerst geschick­te und seri­ös erschei­nen­de Gesprächs­füh­rung dazu bewegt, in drei ver­schie­de­nen Städ­ten ins­ge­samt 600.000 Euro an voll­kom­men unbe­kann­te Per­so­nen zu übergeben.

In einem ers­ten Gespräch mit einem Beam­ten der ermit­teln­den „ech­ten“ Kri­mi­nal­po­li­zei erklär­te die Geschä­dig­te, sie sei nach der Mit­tei­lung über den Unfall ihres Soh­nes in einer Art Schock­zu­stand gewe­sen. Die Täter hät­ten ihr kei­nen Anlass zum Zwei­feln gege­ben, da sie äußerst seri­ös auf sie wirk­ten, in akzent­frei­em Deutsch mit ihr spra­chen und für sie zu kei­ner Zeit irgend­wel­che Wider­sprü­che erkenn­bar waren.

Die Täter hät­ten sie fast durch­ge­hend in der Tele­fon­lei­tung gehal­ten und ihr ein­ge­bläut, sie dür­fe nie­man­den etwas erzäh­len, da dies gegen daten­schutz­recht­li­che Rege­lun­gen ver­sto­ßen wür­de. Getrie­ben von der Angst um ihren Sohn, tat die Geschä­dig­te alles, was ihr auf­ge­tra­gen wurde.

Bank­mit­ar­bei­ter, die even­tu­ell auf Grund der hohen Abhe­be­sum­men hell­hö­rig hät­ten wer­den kön­nen, waren nicht involviert.