Bam­ber­ger Erklä­rung zum Kirchenasyl

Kir­chen­ge­mein­den, Pfarrer*innen und Ordens­leu­te, die Kir­chen­asyl gewäh­ren, han­deln auf­grund ihrer Glau­bens- und Gewis­sens­frei­heit. Wir for­dern Kir­chen­asyl als Schutz­raum zu respek­tie­ren und nicht wei­ter zu kriminalisieren.

Das Kir­chen­asyl steht in einer jahr­hun­der­te­lan­gen Tra­di­ti­on, auf die sich auch heu­te noch Kir­chen­ge­mein­den beru­fen, um Men­schen zu schüt­zen, denen eine Abschie­bung oder Über­stel­lung in eine lebens­be­droh­li­che oder men­schen­un­wür­di­ge Situa­ti­on droht.

Kir­chen­asyl nimmt kei­nen rechts­frei­en Raum für sich in Anspruch, son­dern ist ein letz­ter legi­ti­mer Ver­such (ulti­ma Ratio) einer Gemein­de, Flücht­lin­gen durch zeit­lich befris­te­ten Schutz bei­zu­ste­hen, um auf eine erneu­te, sorg­fäl­ti­ge Über­prü­fung ihres Schutz­be­geh­rens hin­zu­wir­ken. Das heißt, jedes Kir­chen­asyl wird vor­her genau geprüft und den Behör­den und den kirch­li­chen Ansprech­part­nern gemel­det. Wir stel­len fest: das Dub­lin­sys­tem ist geschei­tert. In immer mehr euro­päi­schen Län­dern sind fai­re Asyl­ver­fah­ren und eine men­schen­wür­di­ge Unter­brin­gung und Ver­sor­gung von Geflüch­te­ten nicht gewähr­leis­tet. Geflüch­te­te erfah­ren Gewalt und wer­den durch ört­li­che Behör­den nicht aus­rei­chend geschützt. Solan­ge die­se untrag­ba­ren Zustän­de des euro­päi­schen Asyl­sys­tems wei­ter­hin von den Mit­glieds­staa­ten geleug­net wer­den, ist Kir­chen­asyl häu­fig die ein­zi­ge Mög­lich­keit, eine fai­re und siche­re Prü­fung der Schutz­be­dürf­tig­keit zu gewährleisten.

Kir­chen­asyl ver­hin­dert mensch­li­ches Leid und ist Han­deln aus christ­li­chem Gewis­sen heraus.

  • Bam­ber­ger Mahn­wa­che Asyl
  • Netz­werk Bil­dung & Asyl
  • Freund statt fremd
  • See­brü­cke Bamberg
  • Amnes­ty Hoch­schul­grup­pe Bamberg
  • Inter­re­li­giö­se Frau­en­in­itia­ti­ve Bamberg
  • Bei­trat Asyl im Evang.-Luth. Deka­nats­be­zirk Bamberg

V. i. s. d. P.: Mir­jam Elsel, Koor­di­na­ti­on für die Flücht­lings­ar­beit im DB Bamberg

3 Antworten

  1. Marita Weissig sagt:

    Wie kön­nen Kir­chen behaup­ten, dass inner­halb der EU fai­re Asyl­ver­fah­ren nicht gewähr­leis­tet sind? Die meis­ten Kir­chen­asy­len wen­den ich gegen Abschie­bun­gen in die Ankunfts­staa­ten. Und.…die Kir­chen­asyle wol­len kei­ne Über­prü­fung der Ent­schei­dung der Rück­füh­rung in die­se Staa­ten, son­dern es wird beab­sich­tigt, die Men­schen so lan­ge in Deutsch­land zu belas­sen, bis Deutsch­land das Asyl­ver­fah­ren durch­füh­ren muss. Es ist unglaub­lich, was sich die Kir­chen unter dem Deck­man­tel des Glau­bens her­aus­neh­men. Wir leben in einem Rechts­staat und an die­ses Recht ist jeder gebun­den, auch die Kirchen!

  2. Peter Bähr sagt:

    Schlicht und ein­fach sprich erweis­lich, d.h. vor­lie­gend auf­grund einer gewis­sen­haf­ten Ein­zel­fall­über­prü­fung, han­del­te und han­delt es sich um eine nicht hin­nehm­ba­re Ent­schei­dung, nicht zuletzt die Lebens­wirk­lich­keit berücksichtigend:
    indem vor­lie­gend ein­mal mehr es „Rechts­grund­sät­ze gibt, die stär­ker sind als jedes posi­ti­ve Recht“ (Rad­bruch).

  3. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Deck­man­tel des Glaubens?

    „Denn ich bin hung­rig gewe­sen, und ihr habt mir zu essen gege­ben. Ich bin durs­tig gewe­sen, und ihr habt mir zu trin­ken gege­ben. Ich war ein Frem­der, und ihr habt mich auf­ge­nom­men. … Was ihr getan habt einem unter die­sen mei­nen gerings­ten Brü­dern, das habt ihr mir getan.“ (Mat­thä­us 25–35,40)