Bayreuther OB infomiert über Änderungen des Hausrecht

Bayreuth – Oberbürgermeister Ebersberger hat folgende Anordnungen zur Änderungen des Hausrechts und die Anpassungen in der Ausübung der Sitzungsordnung in Gremien ab dem 17.02.2022 getroffen.

Zugang zu und Teilnahme an Gremiensitzungen:

· ES GILT 3G FÜR ALLE AN DEN SITZUNGEN TEILNEHMENDEN (STRM,
Verwaltungsmitarbeiter, Besucher, Presse, andere Externe).

3G: Geimpft, genesen oder getestet für Ungeimpfte (POC Gültigkeit
24h, PCR Gültigkeit 48h).

· ZUSÄTZLICH ZU 3G: POC-TEST (ANTIGEN-SCHNELLTEST) FÜR ALLE
TEILNEHMENDEN GEIMPFTE UND GENESENE.

· HT bietet eine „Gremientestung“ an, es werden bei Bedarf
Test-Zertifikate ausgestellt.

· Maskenpflicht (FFP2) ab dem Betreten des Gebäudes und während
der Sitzungen.

· Keine Kontaktnachverfolgung

· Die festgelegte Sitzordnung ist einzuhalten und wird
dokumentiert.

· Der Mindestabstand von 1,5 m zu allen Seiten ist im
Besucherbereich unbedingt einzuhalten.

· Die Möglichkeit zur Handdesinfektion ist im Eingangsbereich
des Sitzungssaals/des Atriums und in den Sanitärräumen gegeben.

· Das Mobiliar ist desinfiziert.

· Es kommen Instrumente zur Überwachung einer ausreichenden
Lüftung (CO2-Ampeln) zum Einsatz. Die Messwerte werden im Gerät
aufgezeichnet.