Forchheimer MdL Michael Hofmann: Endspurt beim Beantragen der Fördermittel zur „Radoffensive Bayern“

Archivbild: Eröffnung des Radwegs in Gosberg

Archivbild: Eröffnung des Radwegs in Gosberg

Das Bewerbungsfenster für höhere Zuschüsse beim kommunalen Radwegebau geht noch bis zum 28. Februar. „Kommunen können sich digital mit ihren Projektideen über die Internetseite www.radoffensive.bayern.de bewerben“, teilt Landtagsabgeordneter Michael Hofmann (CSU) mit. „Diese von Ministerpräsident Markus Söder bereits im Sommer vergangenen Jahres angekündigte Radoffensive bringt neue Fördermaßnahmen für den Bau kommunale Radwege“ so Hofmann.

Neu gefördert werden im Bereich der Infrastruktur innovative Lösungen im Radwegebau, z.B. unter beengten Platzverhältnissen, interkommunale Verbindungen sowie Radwege entlang von Bahnlinien und in Waldbereichen. „Besonders attraktiv ist der erhöhte Fördersatz: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten können bezuschusst werden“, informiert der Stimmkreisabgeordnete. MdL Hofmann weist darauf hin, dass auch die Fördertatbestände auf Planungen wie etwa Machbarkeitsstudien, Potentialanalysen oder Planungs- und Beratungsleistungen externer Fachbüros ausgeweitet worden sind.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    1997 war die generelle Radwegbenutzungspflicht aus der Straßenverkehrsordnung gestrichen worden, da das Unfallrisiko für Radler/innen gerade auf Radwegen – bei vergleichbarem Verkehrsaufkommen – überdurchschnittlich hoch ist: bis zu fünfmal so hoch wie auf der Fahrbahn vor allem auf Grund der Konflikte mit dem fußläufigen Verkehr im Streckenverlauf, rund eineinhalb mal so hoch wie bei Benutzung der Fahrbahn auf Grund häufiger Konflikte mit dem Kfz-Verkehr an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten. Nicht den technischen Regelwerken entsprechende Gestaltung der Radwege, leider der Normalfall, erhöht die Gefährdung zusätzlich.

    Benutzungspflicht durfte seitdem nur in begründeten Ausnahmefällen, zur Abwehr einer nachzuweisenden, in der Örtlichkeit begründeten, das normale Maß erheblich überschreitenden Gefahrenlage auf der Fahrbahn angeordnet werden (schon das nahezu ein Ding der Unmöglichkeit – Gefährdungen durch regelwidriges Verhalten anderer ist kein hinreichender Grund, da laut Rechtsprechung die Ordnungs- und Verkehrsbehörden für die Regelbeachtung Sorge zu tragen haben). Doch auch in solchen Fällen wäre eine Benutzungspflicht nur rechtens, wenn der Radweg regelkonform ausgelegt wäre.

    Obgleich sich an den Fakten (die Rechtslage ist für Außerortsradwege und innerörtliche Radfahrstreifen auf Betreiben der Autolobby leider aufgeweicht worden, nicht aber für bauliche Radwege innerorts) bis heute nichts geändert hat, fällt der Verkehrspolitik nach wie vor nur Radwegebau ein – und damit weiterhin die Inkaufnahme einer erhöhten Gefahrenlage, deren einzig erkennbarer Zweck die Beschleunigung des Kfz-Verkehrs ist.

    Genau dieser Zweck hatte in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Einführung der Radwegbenutzungspflicht begründet. Sicherheit der Radler/innen war kein Thema der Überlegungen.