Landratsamt Lichtenfels: „Vereinspauschale kann bis zum 1. März 2022 beantragt werden“

Förderung für Sportvereine

Das Landratsamt Lichtenfels weist nochmals darauf hin, dass die Vereinspauschale für das Jahr 2022 bis spätestens 01. März 2022 beantragt werden muss. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllen. Dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original (oder Kopie zusammen mit unterschriebener „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“) beizufügen.

Die aktuellen Richtlinien und Ausführungen sowie der Antrag auf Vereinspauschale können auch im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt – Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32 unter der Telefonnummer 09571/18-3320.