Stadt und Landkreis Hof: Gesundheitsamt ändert Vorgehensweise bei positiven Schnell- oder Selbsttests

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Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Hof ändert ab sofort die Vorgehensweise bei positiven Schnell- oder Selbsttests.
Das bedeutet: Eine persönliche Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt ist bei positivem Schnell- oder Selbsttest ab sofort nicht mehr erforderlich. Betroffene Personen müssen sich selbstständig und umgehend in Isolation begeben und schnellstmöglich einen kostenlosen PCR-Test durchführen lassen. Voraussetzung für einen kostenfreien PCR-Test ist ein Nachweis über den positiven Schnelltest, beispielsweise die Testkassette.

Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Hof finden sie unter www.landkreis-hof.de/testmoeglichkeiten/

Bei Krankheitszeichen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt/Hausärztin mit dem Hinweis, dass Ihr Schnelltest positiv ist.

Personen, die einen positiven PCR-Test erhalten haben, müssen sich weiterhin isolieren. Sie werden dann vom Gesundheitsamt so schnell wie möglich telefonisch kontaktiert, um weitere Details zur Isolation und anderen relevanten Themen zu klären. Hier bitten wir aktuell um etwas Geduld.

Bei Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, an Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich an die Bereitschaftspraxis oder den Bereitschaftsdienst unter 116117. In dringenden und schwerwiegenden Fällen rufen Sie den Notruf unter 112 an.