Bamberger CSU/BA-Fraktion: „Untere Brücke nicht wieder dem Chaos überlassen“
Es wird Zeit sich darauf vorzubereiten, was in diesem Jahr geschehen soll, um auf der Unteren Brücke Szenarien wie im vergangenen Jahr zu verhindern. Die CSU/BA-Stadtratsfraktion erinnert dabei an den Vorschlag aus der Bürgerschaft, in den Sommermonaten auf der Brücke eine offizielle Freischankfläche zuzulassen. Stadtrat Stefan Kuhn verweist darauf, dass es dazu auch einen entsprechenden geltenden Stadtratsbeschluss gebe. In der Vollsitzung des Stadtrates am 28.7.21 hat das Gremium mit großer Mehrheit einen Antrag angenommen, nachdem es möglich ist, eine private Gastronomie auf der Brücke zuzulassen. Kuhn erläuterte, dass der Beschluss des Stadtrates nicht nur die gastronomische Nutzung zulässt, sondern diese auch auf beiden Seiten des Brückenübergangs. Aus Sicht der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Anne Rudel kann damit die Bewirtschaftung für eine geeignete Privatperson interessant sein. Nach Erkundigungen der Fraktion ist auch bei einer beidseitigen Belegungen mit Gastro-Garnituren nicht nur übers Jahr die dauerhafte Durchgängigkeit der Brücke, sondern auch eine ausreichende Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge gegeben.
Stadträtin Ursula Redler hob hervor, dass der Beschluss für eine beidseitige gastronomische Nutzung mit einer Zweidrittel-Mehrheit gefasst werden konnte. Man sei einer Meinung gewesen, dass die Idee eine Chance erhalten sollte. „Polizei, Stadt und Gastronom müssen dabei an einem Strang ziehen, gerade in Sicherheitsaspekten“, meinte Redler.
Der Vorsitzende der CSU/BA-Fraktion, Peter Neller betonte, dass die Belange der Anwohner (Stichwort: Lärmbelästigung) und Einzelhändler (Stichwort: Vermüllung) auf der einen Seite und die der Feierwilligen auf der anderen Seite zu einem Ausgleich geführt werden müssten. »Die schlimmen Zustände wie im vergangenen Jahr dürften sich nicht wiederholen. Neller meinte zudem, »wir müssen zu einem neuen Denken kommen und für auf den ersten Blick ungewöhnliche Modelle auch werben«.
Aus Sicht des Fuß- und Radverkehrs ist eine – gar durchgehende – gastronomische Nutzung auf der Brücke unvertretbar.