Kulmbacher MdL Rainer Ludwig: „Harmonisierung des Förderrechts beim Grünlandumbruch erzielt“
MdL Rainer Ludwig: „Wir FREIE WÄHLER stehen an der Seite der heimischen Landwirte“
FREIE WÄHLER und CSU stoppen mit einem gemeinsamen Antrag im Agrarausschuss des Bayerischen Landtags das unnötige Umpflügen von Grünland aus förderrechtlichen Gründen. Das teilt der Kulmbach/Wunsiedler Landtagsabgeordnete Rainer Ludwig mit. „Dies schafft eine erhebliche Vereinfachung und Planungssicherheit für unsere Landwirte in unserer Region“, freut sich Rainer Ludwig über die Verabschiedung im zuständigen Ausschuss.
Das bisherige Problem: Besitzt ein Landwirt eine Fläche mit Ackerstatus und nutzt sie als Grünland, dann muss er sie auf jeden Fall nach fünf Jahren umbrechen und anschließend eine Neueinsaat mit Ackergras vornehmen. Andernfalls verliert diese Fläche den Ackerstatus und wird zum Dauergrünland. Verpasste der Landwirt diese Fünf-Jahres-Frist, dann muss er sich den Umbruch vom Landwirtschaftsamt genehmigen lassen. Dieses genehmigt den Umbruch von Dauergrünland normalerweise nur, wenn der Landwirt Dauergrünland neu anlegt und so eine Ausgleichsfläche schafft. Dies sei aus Naturschutzgründen nicht sinnvoll, sagt Rainer Ludwig.
Zur Lösung dieser Problematik wurde nun eine Harmonisierung des Förderrechts eingeführt. Durch eine aktualisierte Rechtslage auf Bundesebene ist es nun möglich, ab dem 01.01.2021 entstandenes Dauergrünland förderrechtlich umzubrechen. Der Antrag der FW und CSU schaffe nun auch auf Landesebene einen Gleichklang mit dem Fach- und dem Naturschutzrecht.
„Die Regelung soll ab der neuen GAP-Förderperiode ab 1. Januar 2023 implementiert werden. Seit 01.01.2021 entstandenes Dauergrünland muss dann lediglich per Anzeigenverfahren zu Ackerland umgenutzt werden“, erklärt MdL Ludwig die neuen Bedingungen.
„Die Neuregelung dient dem Arten-, Natur-, und Klimaschutz. Zudem schafft die Neuregelung Planungssicherheit und verhindert einen Wertverlust der Ackerflächen.“
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