Im Land­rats­amt Bay­reuth gilt ab Mon­tag, 10. Janu­ar 3‑G-Zugangs­re­ge­lung für Besucher

Die Coro­na-Pan­de­mie stellt uns alle wei­ter­hin vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Aktu­ell ist damit zu rech­nen, dass sich die Omi­kron-Vari­an­te des Coro­na­vi­rus stark ver­brei­ten wird. In die­sem Zusam­men­hang ist die Auf­recht­erhal­tung der kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren, so auch die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Land­rats­amts sehr bedeutsam.

Im Zuge des­sen gilt im Land­rats­amt Bay­reuth neben zahl­rei­chen wei­te­ren orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men ab Mon­tag, 10. Janu­ar 2022, für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher und alle Exter­nen die 3G-Rege­lung als Vor­aus­set­zung für den Zutritt ins Land­rats­amt. Dies bedeu­tet, dass alle für den Zugang zum Land­rats­amt einen Nach­weis dar­über mit sich füh­ren müs­sen, dass sie ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv auf Coro­na getes­tet sind.

„Ich bit­te die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Ver­ständ­nis dafür, dass es der­zeit nötig ist, die­se Nach­wei­se vor­zu­le­gen. Im Moment ist es sehr wich­tig, die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Land­rats­amts sicher­zu­stel­len. Ich hof­fe sehr, dass sich die Lage bald wie­der ent­spannt,“ so Land­rat Flo­ri­an Wiedemann.