RathausReport der Stadt Erlangen vom 17. Dezember 2021

Einladung zum Bürger*innenrat stößt auf große Resonanz

Klimaschutz geht alle an. Daher setzt die Stadt Erlangen im Rahmen des Klima-Aufbruchs nicht nur auf Gespräche mit Expertinnen und Experten oder Akteuren aus klimaschutzrelevanten Bereichen, sondern lädt auch ihre Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich aktiv am Klima-Aufbruch zu beteiligen. So beschloss der Stadtrat im November 2021 einstimmig die Einführung eines Bürger*innenrats und beauftragte ihn, den Erlanger Klimaschutz-Maßnahmenkatalog mitzugestalten und Empfehlungen hinsichtlich der sozialen, ökologischen und finanziellen Umsetzbarkeit der Maßnahmen auszusprechen. Am Ende des Prozesses soll ein Fahrplan entstehen, der Erlangens Weg zur Klimaneutralität vor 2030 aufzeigt. Dafür wird in insgesamt vier Sitzungen des Bürger*innenrats gemeinsam diskutiert, wie effizienter Klimaschutz in Erlangen aus Sicht der Bürger aussehen kann. Begleitet werden die Sitzungen von dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), dessen Fachleute den Bürgern bei Fragen mit ihrem Wissen zur Seite stehen.

Insgesamt wurden 750 Erlangerinnen und Erlanger nach demographischen Kriterien ausgelost und über ein persönliches Schreiben des Oberbürgermeisters zum Bürger*innenrat Klima-Aufbruch eingeladen. Die Resonanz war überwältigend: 144 Personen meldeten sich zurück, um teilzunehmen. Dabei kamen Rückmeldungen aus allen Teilen des Stadtgebiets. Auch das Alter der Interessenten ist breit gefächert: Der Jüngste ist 17 Jahre alt, die Älteste 89. „Es ist uns wichtig, unsere Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg in die Klimaneutralität mit zu nehmen und die jeweiligen Lebensumstände und Bedürfnisse bei der Gestaltung der Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Die hohe Rücklaufquote zeigt das starke Interesse der Erlangerinnen und Erlanger an dem Thema und ermöglicht es uns, den Bürger*innenrat divers zu besetzen“, betont Oberbürgermeister Florian Janik.

Der Rat wird mit 25 Plätzen so besetzt, dass die Bevölkerung in ihrer Vielfalt abgebildet ist. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Geschlecht, Alter, Wohnort und Staatsbürgerschaft. Die betreffenden Personen sind darüber bereits informiert worden. Los geht es am 15. Februar 2022 mit einer offiziellen Auftaktveranstaltung, gemeinsam mit Vertretern der Politik und der Stadtverwaltung.

„Wir freuen uns sehr, dass unser Angebot zur Bürgerbeteiligung so gut angenommen wurde und sind gespannt auf die Ideen der Teilnehmenden“, sagt Umweltreferentin Sabine Bock. „Leider können wir nur einigen wenigen Personen einen Platz im Rat bereitstellen. Doch Klimaschutz ist eine Aufgabe für alle und so laden wir alle herzlich ein, in ihrem Umfeld den Klima-Aufbruch mitzugestalten.“

Ab Montag: „3G“ und FFP2-Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Beim Besuch der Stadtverwaltung – im Rathaus und allen städtischen Dienstgebäuden – gilt ab Montag, 20. Dezember, die „3G“-Regel (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) sowie eine FFP2-Maskenpflicht, sofern keine strengeren gesetzlichen Regelungen greifen. Wie bisher muss vor dem Besuch der Stadtverwaltung ein Termin vereinbart werden. Lediglich für den Bürgerservice im Rathaus-Erdgeschoss und die Willkommenstheke der Ausländerstelle im 2. OG ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Die Erreichbarkeiten und Kontakte der städtischen Dienststellen sind im Internet unter www.erlangen.de/rathaus abrufbar.

Wie die Stadt mitteilt, gelten Besucherinnen und Besucher als getestet, die ein negatives Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Bei der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag befreit. Bis zum 16. Lebensjahr reicht eine medizinische Maske aus.

Bei einem unmittelbaren Notfall wird Bürgerinnen und Bürgern, die keinen „3G“-Nachweis vorlegen können (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen), natürlich geholfen.

Die strengere „2G plus“-Regelung (geimpft, genesen und zusätzlich getestet) gilt weiterhin im Theater, den Museen, Ausstellungen und Freizeiteinrichtungen. In der Stadtbibliothek, dem Stadtarchiv, der Volkshochschule, der Musikschule sowie bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt wie zuvor die „2G“-Regel (geimpft oder genesen).

Weitere Informationen: www.erlangen.de/coronavirus.

„More than migrants“: OB und AIB beteiligen sich an Kampagne zum Tag der Migranten

Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Erlangen an einer Kampagne anlässlich des Internationalen Tages der Migrantinnen und Migranten am Samstag, 18. Dezember. Dieser Tag soll auf die Situation weltweit und auch hier in Erlangen aufmerksam machen. Dazu führt das Städtenetzwerk Intercultural Cities (ICC) eine Kampagne mit dem Motto „More than migrants“ („Mehr als nur Migranten“) durch. Sie soll zeigen, dass der Migrationshintergrund nicht im Vordergrund stehen muss: Ob Migrant oder nicht, viele Dinge im Leben machen einen Menschen aus. Mitglieder des Ausländer- und Integrationsbeirats (AIB) haben sich an dieser Kampagne ebenso beteiligt wie Oberbürgermeister Florian Janik. Die Beiträge gibt es auf der Facebook-Seite (www.facebook.com/ICCities/).

Die Stadt Erlangen bewirbt an diesem Tag außerdem erstmals den „Selbstcheck Interkulturelles Miteinander“, der von ICC entwickelt wurde und nun erstmals auf Deutsch verfügbar ist. Der Selbstcheck bietet Fragen und Denkanstöße zum eigenen interkulturellen Wissen, Verhalten und Gefühlen. Er kann unter folgendem Link durchgeführt werden: https://www.surveymonkey.com/r/interculturalcitizenshiptest?lang=de.

Live-Fragestunde zu Kinderimpfungen am Montagabend

Eine Live-Fragestunde zum Thema „COVID-19 Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche“ findet am Montag, 20. Dezember, um 18:30 Uhr statt. Die Veranstaltung wird digital per Live-Stream durchgeführt. Sie kann auf www.erlangen.de/impfzentrum und auf den städtischen Online-Kanälen Youtube, Facebook und Twitter verfolgt werden. Mit der Chat- oder Kommentarfunktion der Kanäle können Fragen gestellt werden. Es antworten live Jasmin Pletl-Maar, Kinder- und Jugendärztin in Erlangen, sowie Oberbürgermeister Florian Janik.

Stadt lobt erstmals den Baukulturpreis Erlangen aus

Als Spiegel der politischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Geschichte prägen die Bauwerke das Erscheinungsbild und Image einer Stadt und wirken identitätsstiftend. Entsprechend den sich ändernden Rahmenbedingungen und Aufgaben sind das Bild der Stadt in stetem Wandel und der Prozess der Identitätsbildung niemals abgeschlossen.

Mit dem erstmals von der Stadt Erlangen ausgelobten Baukulturpreis sollen beispielhafte Lösungen von Bauaufgaben mit Mitteln zeitgenössischer Architektur prämiert werden, die sich nicht nur durch ästhetische, sondern auch durch ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit auszeichnen.

Neben der Bewahrung des baukulturellen Erbes ist es vordringliche Aufgabe einer Stadt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit auch auf qualitätvolle neue, zeitgenössische Architektur zu richten, die sich in den gewachsenen Kontext einfügt bzw. ihn neu interpretiert oder akzentuiert. Der Aufruf der Stadt geht daher an alle Architektinnen und Architekten sowie Bauherrn, gesucht werden die „besten Bauten“ im Stadtgebiet der letzten vier Jahre (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt). Ab sofort bis einschließlich Montag, 14. März 2022 können Bewerbungen eingereicht werden (Stadt Erlangen, Referat für Planen und Bauen, Geschäftsführung Baukunstbeirat, 91051 Erlangen, E-Mail baukulturpreis@stadt.erlangen.de). Im Mai finden Besichtigungen der ausgewählten Vorhaben und die Jurysitzung statt, die Preisverleihung mit Ausstellung ist für Juli 2022 geplant.

Es sollen Bauwerke geehrt werden, die sich in besonderem Maße bezüglich ihrer städtebaulichen Einfügung sowie aus ökologischer Sicht, architektonischen und freiräumlicher Gestaltung und aus Sicht des Klimaschutzes verdient gemacht haben und auch durch eine besondere Standortgerechtigkeit überzeugen. Dies beinhaltet einerseits eine gelungene Integration in den städtebaulichen oder denkmalgeschützten Kontext, andererseits solitäre Bauten oder Freiraumgestaltungen, die in gestalterischer, technischer oder ökologischer Sicht herausragend sind. Der Baukulturpreis kann für ein Bauwerk (Neu-, Um- oder Ausbau), eine Gebäudegruppe oder eine städtebauliche bzw. freiräumliche Anlage vergeben werden. Zudem ist jede Gebäudeart und -nutzung zugelassen.

Teilnahmeberechtigt am Baukulturpreis sind Bauherren, Architekten und Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekt eines Vorhabens. Die Bewerberinnen und Bewerber können auch als Arbeitsgemeinschaft auftreten und sich gemeinsam bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit ihren privaten oder öffentlichen Bauherren. Die Bauherren werden von den Architekten über die Auslobung informiert.

Eine Teilnahme ohne Zustimmung der Bauherren ist nicht möglich. Die Anzahl der von den Teilnehmern eingereichten Arbeiten ist unbegrenzt.

Das Preisgericht besteht aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern. Es setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Baukunstbeirates, dem städtischen Referat für Planen und Bauen, einem Mitglied jeder Stadtratsfraktion, einem Architekturkritiker und einem Ehrenbürger der Stadt.

Der Baukulturpreis Erlangen ist undotiert. Die Preisträger erhalten eine Urkunde und eine Plakette zur Anbringung an das ausgezeichnete Bauwerk. Alle Beiträge zum Baukulturpreis werden öffentlich ausgestellt und in einem Katalog dokumentiert. Die Verleihung der Preise erfolgt im Rahmen eines Festaktes.

Seniorenamt lädt zu „digitalem Weihnachtszauber“

Das Seniorenamt der Stadt lädt zum „digitalen Weihnachtszauber“ ein: Ein knapp eineinhalbstündiges Konzert kann im Internet unter www.erlangen.de/seniorenamt abgerufen werden. Mitwirkende sind der Musiker Ralf Hofmeier, der Mundart-Künstler Winni Wittkopp und die Saxophonistin Helen Kluge. Mit dem „digitalen Weihnachtszauber“ soll es einen kleinen Ersatz für die vielen ausgefallenen Veranstaltungen geben.

Quarantäne nach Einreise aus Omikron-Virusvariantengebieten

Um eine Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus möglichst zu verhindern, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege strenge Regeln für Reiserückkehrer aus diesen Gebieten vorgegeben. Einreisende aus Virusvariantengebieten (derzeit: Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika) haben vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen (https://einreiseanmeldung.de/). Wer nach Bayern einreist und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Omikron-Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, ist zudem verpflichtet, sich bei der Einreise auf dem Luftweg bereits vor, bei Einreise auf dem Landweg bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Testung testen zu lassen und abzusondern. Es gilt eine 14-tägige Quarantäne sowie eine verpflichtende PCR-Testung jeweils an Tag 5 und Tag 13 der Absonderung – unabhängig vom Impfstatus. Die Quarantäne kann nicht verkürzt werden.

Die Testnachweise müssen jeweils binnen 24 Stunden nach Erhalt in elektronischer Form der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Erlangen unter einreise@stadt.erlangen.de oder schriftlich an die Stadt Erlangen, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz, 1 91052 Erlangen übermittelt werden. Entsprechende Regelungen hat die Stadt im Sonder-Amtsblatt („Die amtlichen Seiten“ vom 17. Dezember, www.erlangen.de/das) veröffentlicht.

Die Testungen sollen vorrangig im lokalen Testzentrum des ASB am Großparkplatz (Parkplatzstraße 1, 91052 Erlangen) nach entsprechender Terminvereinbarung und unter Hinweis auf die Einreise aus Omikron-Virusvariantengebieten erfolgen oder alternativ in lokalen Testzentren anderer Städte. Alternativ werden auch Testungen durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen akzeptiert. Diese sind vorab über die Einreisequarantäne zu informieren. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass anfallende Kosten für die Testungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch die zu testenden Personen selbst zu tragen sind. Um zum Ort der Testung und anschließend bis zur Beendigung wieder auf direktem Weg in die Quarantäne zu gelangen, gilt die Vorgabe, möglichst auf Massenverkehrsmittel zu verzichten und eine FFP2-Maske zu tragen.

Für die genannten verpflichtenden Testungen gilt keine Altersbeschränkung. Demnach sind hier auch Einreisende aus Omikron Virusvariantengebieten unter 12 Jahren – anders als sonst im Rahmen der Coronavirus-Einreiseverordnung – zur Testung verpflichtet.

Schutz vor der Geflügelpest: Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zur Prävention

Die Stadt Erlangen hat eine Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken, als Schutz vor der Geflügelpest, erlassen. Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel) innerhalb des Stadtgebiets bis einschließlich 1.000 Tiere müssen unter anderem sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte der Tiere von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten. Und es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Stadtgebiet. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Die komplette Allgemeinverfügung ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes („Die amtlichen Seiten“ vom 16. Dezember 2021, www.erlangen.de/das) abgedruckt.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln. Singvögel verenden hingegen sehr selten an Geflügelpest. Tote oder lebende Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingesammelt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter gibt es im Internet unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/.

Bei weiteren Fragen steht das städtische Amt für Veterinärweisen und gesundheitlichen Verbraucherschutz zur Verfügung (Telefon 09131 86-1725, E-Mail veterinaeramt@stadt.erlangen.de).

Kompostierungsanlage geschlossen

Die Kompostierungsanlage der Stadt in der Neuenweiherstraße hat vom 27. Dezember bis 7. Januar geschlossen. Das teilte die Einrichtung mit. Ab Montag, 10. Januar, hat die Anlage wieder geöffnet.