Landratsamt Forchheim ergreift verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest

Die Geflügelpest breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland zu vermehrt auftretenden Fällen. Neben den Fällen bei Wildvögeln, vor allem Wildgänsen und Wildenten, aber zum Beispiel auch Möwen und Greifvögeln, gab es bereits mehrere Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln beziehungsweise in Geflügelbeständen.

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, wird es aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz als notwendig erachtet, in Bezug auf die Biosicherheit zum Schutz vor der Geflügelpest bayernweit weitergehende tierseuchenrechtliche Maßnahmen anzuordnen. Daher hat das Landratsamt Forchheim für den Landkreis Forchheim eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem das Verbot von Geflügel-Ausstellungen und ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) vorsieht.

Außerdem müssen Halter/innen von Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung bis einschließlich 1.000 Tieren weitere, verschärfte Schutzmaßnahmen veranlassen. Hierzu zählen zum Beispiel die Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Ställe, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion der Ställe.

Die Allgemeinverfügung finden Interessierte auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter: https://www.lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Sicherheit_Gesundheit_Verbraucherschutz/Veterinaeramt/fb_veterinaeramt.php