Stadt Bayreuth öffnet Fußgängerzone für einzelne Marktbuden
Der Bayreuther Christkindlesmarkt ist in den vergangenen Tagen dem aktuellen Corona-Infektionsgeschehen im Freistaat Bayern zum Opfer gefallen. Er musste vorzeitig seine Pforten schließen. Für Schausteller und Marktbeschicker ist dies erneut mit zum Teil gravierenden Umsatzeinbußen verbunden. Um diese zumindest in Teilen zu kompensieren, öffnet die Stadt Bayreuth, wie schon im vergangenen Jahr, bis auf Weiteres mehrere Standplätze in Bayreuths Fußgängerzone für Marktbuden. Wie bereits bisher gehandhabt, verzichtet die Stadt auf Sondernutzungsgebühren.
Um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es sich bei diesem Angebot weder um einen Weihnachtsmarkt noch um ein Ersatzangebot für einen Christkindlesmarkt handelt. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass der ursprüngliche Weihnachtsmarkt mit 36 Verkaufsbuden bestückt war. Übrig geblieben sind jetzt elf Stände, die räumlich voneinander entzerrt aufgebaut sind. Darüber hinaus wurden beziehungsweise werden auch die Kinderkarussells vor der Spitalkirche und dem Finanzamt abgebaut, um jeden Anschein eines Weihnachtsmarktes auszuschließen.
Mit den verbliebenen Einzelständen sollen insbesondere einheimische Beschicker im Rahmen des Möglichen unterstützt werden, wie es von der Stadt Bayreuth bereits seit letztem Jahr praktiziert wird. Insbesondere stellt sich die jetzt gefundene Regelung in der Innenstadt gleichermaßen dar wie zum Jahresende 2020.
Selbstverständlich müssen die derzeit geltenden Hygienemaßnahmen nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in vollem Umfang eingehalten werden. Die Verkaufsstände können werktags von 9 bis spätestens 20 Uhr öffnen, sonntags bleiben sie geschlossen. In den Eingangs-, Anstell- und Begegnungsbereichen der Verkaufsstände gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Der Alkoholausschank ist grundsätzlich untersagt. Alkohol darf nur an gastronomischen Ständen ausgeschenkt und konsumiert werden. Um ein gastronomisches Angebot handelt es sich nur dann, wenn neben dem Ausschank der Getränke auch Speisen zubereitet und angeboten werden. Die Nutzungsfläche dieser Stände muss umzäunt werden. Außerhalb dieser Umzäunung ist der Konsum von Alkohol verboten. Der Zugang zum Stand ist entsprechend der bayernweit geltenden 2G-Regel nur vollständig geimpften und genesenen Personen erlaubt. Dies muss durch entsprechende Zugangskontrollen der Standbetreiber sichergestellt sein. Die Stadt empfiehlt den Standbetreibern daher, sich eines professionellen Sicherheitsdienstes zu bedienen.
Abschließend weist die Stadt darauf hin, dass die Sondernutzungserlaubnis für die Beschicker pandemiebedingt jederzeit widerrufen werden kann.
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