3G-Regel im Hofer Landbus und im Anrufsammeltaxi Münchberg
Seit Mittwoch (24.11.2021) gilt für die Benutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln die 3G-Regel. Das betrifft auch den Hofer Landbus sowie das Anrufsammeltaxi Münchberg.
D.h. Fahrgäste müssen entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies auf Verlangen nachweisen können. Für den Negativ-Nachweis (ausgenommen Selbsttests) ist bei Fahrtantritt darauf zu achten, dass die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Einhaltung dieser Maßnahme wird stichprobenhaft kontrolliert. Darüber hinaus gilt sowohl in den Fahrzeugen als auch an den Haltestellen FFP2-Maskenpflicht.
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