3G-Regel im Hofer Stadtbus
Ab heute, 24.11.2021, gilt für die Benutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln die 3G-Regel, d. h. es ist ein Nachweis erforderlich. Die Fahrgäste der HofBus GmbH müssen demnach entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies auf Verlangen nachweisen können. Für den Negativ-Nachweis (ausgenommen Selbsttests) ist bei Fahrtantritt darauf zu achten, dass die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Einhaltung dieser Maßnahme wird stichprobenhaft kontrolliert. Die FFP2-Maskenpflicht in Bussen und an Haltestellen wird nicht durch die 3G-Regelung ersetzt. Das Tragen der FFP2-Maske ist weiterhin notwendig.
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