Lichtenfelser Gesundheitsamt mit Fällen überhäuft – aktuelle Zahlen – Impftermine
Aufgrund der aktuellen hohen Inzidenzen und der Corona-Lage ist bei Terminen im Landratsamt ein 3G-Nachweis erforderlich. Ein Zutritt ist nur mit einem Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, mit einem Genesenen-Nachweis oder mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung möglich.
Bereits seit 10. November 2021 hat das Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Auch in der Zulassungsstelle gibt es nur noch Termine nach Vereinbarung. Auch dort ist ein 3G-Nachweis erforderlich und es gilt FFP2-Maskenpflicht. Als Service bietet das Landratsamt an, die Zulassungsunterlagen am Empfang abzugeben und später wieder dort abzuholen. Hier ist kein 3G-Nachweis erforderlich, es gilt lediglich FFP2-Maskenpflicht.
Eine Übersicht über die Antigen-Schnelltest-Anbieter finden Sie unter https://www.lkr-lif.de/schnelltest.
Gesundheitsamt mit Fällen überhäuft und telefonisch nur schwer erreichbar
Aktuell arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Lichtenfels auf Hochtouren mit der Kontaktnachverfolgung und der Bearbeitung der Fälle. Telefonisch ist das Gesundheitsamt daher nur sehr schwer erreichbar. In den letzten sieben Tagen sind ca. 400 COVID-19-Fälle dem Gesundheitsamt gemeldet worden. In den zurückliegenden Wochen waren es weniger als 50 Fälle in einer Woche. Aktuell sind 105 Fälle noch in Bearbeitung und 191 unbearbeitet (Stand 18.11.2021, 17 Uhr). Das Landratsamt wird schnellstmöglich die Kapazitäten erweitern und bitte die Bürgerinnen und Bürger um Geduld und Verständnis.
Zudem verzögert sich aktuell auch die elektronische Übermittlung der positiven SARS-CoV-2 Ergebnisse der Labore an das Gesundheitsamt erheblich. Dagegen können die positiv getesteten Personen ihre Ergebnisse bereits über QR-Codes abrufen und erhalten diese zum Teil deutlich früher als das Gesundheitsamt.
Deshalb gibt es Hinweise – auch auf der Startseite des Landratsamtes -, wie man sich verhalten soll:
Ich hatte Kontakt zu einem Infizierten – Was soll ich tun?
Wann besteht für mich eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?
Ansteckungsfahr besteht, wenn Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten
- bereits innerhalb von 2 Tagen vor dem Symptombeginn der infizierten Person,
- während der gesamten Zeit, in der die infizierte Person Krankheitszeichen zeigt, und auch
- innerhalb von 2 Tagen vor Abnahme des positiven Tests bei der infizierten Person, falls diese keine Krankheitszeichen zeigt.
Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben. Ein Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben.
Die Ansteckungsgefahr besteht so lange, bis die infizierte Person aus der Isolation entlassen ist.
Ein enger Kontakt außerhalb dieser Zeit ist in der Regel unkritisch.
Werde ich vom Gesundheitsamt kontaktiert?
In der jetzigen Phase der Pandemie geht es vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen und zu verhindern, dass viele Menschen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen. Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf
- Haushaltsangehörige, also Partnerin oder Partner, Kinder und weitere Personen, die mit in der Wohnung leben. Sie haben ein besonders hohes Ansteckungsrisiko.
- Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen. Sie könnten eine Infektion in Risikogruppen weitertragen oder eine Vielzahl von Menschen anstecken. Dies betrifft Personen in Pflege- oder Altenheimen, in Obdachlosenunterkünften, Asylunterkünften, Justizvollzugsanstalten und ambulanten Pflegediensten, sowohl diejenigen, die dort arbeiten, als auch diejenigen, die dort leben oder betreut werden. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es eigene Regelungen.
Personen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen können sie durch die infizierten Personen selbst informiert werden.
Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst testen und auf mögliche Krankheitszeichen von COVID-19 achten.
Wichtig zu wissen:
Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die ggf. durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht.
Geimpfte und genesene Personen (für letztere gilt: PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion nicht älter als 6 Monate) sind in der Regel, auch bei einem engen Kontakt, von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?
Eigenverantwortlich handeln – Empfehlungen zum Verhalten:
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:
- Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
- AHA+L-Formel beachten: Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (höchste Sicherheit bietet eine FFP2-Maske!) und lüften.
- Regelmäßig testen: Selbsttest mit eigenständig beschafften Tests oder im Rahmen von Testmöglichkeiten in Betrieben. Wer eine Warnung der Corona WarnApp erhält, kann mit dieser auch eine kostenlose PCR-Testung in Anspruch nehmen. Die Warnung auf dem Handy muss bei der Testung vorgezeigt werden.
- Selbstbeobachtung für 14 Tage: Insgesamt zwei Wochen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten.
- Falls Krankheitszeichen auftreten: Unverzüglich Selbstisolation, ärztliche Abklärung und Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt.
Mehr Sicherheit für Geimpfte
Diese Verhaltensregeln sollten auch geimpfte und genesene Personen berücksichtigen. Sie haben im Vergleich zu Ungeimpften zwar ein viel geringeres Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Allerdings ist der Schutz nicht hundertprozentig, so dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in der Umgebung dennoch sinnvoll sind. Sollte es bei Geimpften zu einer Infektion kommen, so verläuft diese in der Regel mild; das Risiko von Komplikationen ist deutlich geringer als bei nicht geimpften Menschen.
Es gibt keine wirksamere Prävention als eine Impfung – Nutzen Sie die Chance!
Die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe wurde umfassend geprüft. Impfen ist die beste Möglichkeit, um sich vor einer Corona-Erkrankung und auch deren möglichen Langzeitfolgen („Long COVID“) zu schützen. Damit helfen Sie sich, Ihren Angehörigen und den Menschen in Ihrer Umgebung. Je mehr Personen geimpft sind, desto weniger erkranken schwer oder sterben am Coronavirus. Und wer geimpft ist, muss auch als enge Kontaktperson in der Regel keine Quarantäne einhalten. Nutzen Sie diese Chance – Impfen ist ein zentraler Baustein hin zu mehr Normalität.
Wegen der hohen Fallzahlen können im Gesundheitsamt nicht alle Telefonate entgegengenommen werden. Zudem wird am Wochenende im Gesundheitsamt ausschließlich die Fallbearbeitung vorgenommen.
Die aktuellen COVID-19-Zahlen lauten (Stichtag 18.11.2021, 17:00 Uhr) wie folgt:
- Infizierte insgesamt: 4.817
- derzeit noch Infizierte: 478
- Genesene: 4.260
- Verstorbene: 79
Eine Darstellung der COVID-Infizierten auf Gemeindeebene und die Inzidenzdarstellung nach Alter und Impfstatus, ist aufgrund der vielen Fällen, die sich noch in Bearbeitung befinden bzw. noch unbearbeitet sind, aktuell nicht möglich. Diese Werte werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Homepage des Landratsames veröffentlicht.
Bayerisches Testzentrum des Landkreises in Burgkunstadt
In unserem Bayerischen Testzentrum finden ab 11.10.2021 nur noch ausschließlich kostenfreie Tests für u. g. Personengruppen statt. Kostenpflichtige Tests dürfen in den lokalen Testzentren nicht angeboten werden und finden dort auch nicht statt.
Infos finden Sie unter https://www.lkr-lif.de/Testzentrum
Die Liste mit den weiteren Testzentren im Landkreis finden Sie unter: https://www.lkr-lif.de/schnelltest
Freie Impfstunden und Sonder-Impftermine
Das Bayerische Impfzentrum hat weiterhin geöffnet und bietet neben der Freien Impfstunde im Impfzentrum auch mit den Mobilen Teams Impfungen an. Das Impfzentrum in Lichtenfels ist jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr geöffnet und bietet Freie Impfstunden (Impfung ohne Termin) an. Sonntags und montags ist das Impfzentrum geschlossen.
Des Weiteren bieten wir Sonderimpftermine mit unseren Mobilen Teams an:
Donnerstag, 18.11.2021 – Samstag, 20.11.2021
REWE Bad Staffelstein, Lichtenfelser Str. 45, 96231 Bad Staffelstein
- 09.00 bis 11.30 Uhr
- 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 01.12.2021
Braumanufaktur Lippert, Bamberger Str. 77, 96215 Lichtenfels
- 13.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch, 08.12.2021
Braumanufaktur Lippert, Bamberger Str. 77, 96215 Lichtenfels
- 13.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch, 15.12.2021
Braumanufaktur Lippert, Bamberger Str. 77, 96215 Lichtenfels
- 13.30 bis 16.30 Uhr
Weitere Infos unter Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Informationen für die Bürger (lkr-lif.de).
Vereinbaren Sie einen Termin für eine Impfung! So werden lange Wartezeiten vermieden!
Das Bayerische Impfzentrum ist in der Gabelsbergerstraße 22 in Lichtenfels
Ab sofort gibt es drei Möglichkeiten, einen Impftermin (Erst-, Zweit- bzw. Auffrischimpfung) zu bekommen:
- die Freie Impfstunden (ohne Termin) im Impfzentrum
- online als registrierter BayIMCO-Nutzer unter BIZ – Bayerisches Impfzentrum (impfzentren.bayern)
- telefonisch über unsere Impf-Hotline 09571-18-9060.
Wichtige Telefonnummern:
- Impfzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 60
- Testzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 70
- Hotline für allgemeine Fragen zu Corona-Beschränkungen: 0 95 71 / 18 – 90 90
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