3G-Regelung für Besucher des Landratsamtes Forchheim

Ab Montag, 22.11.2021, gilt für Besucher des Landratsamtes Forchheim die 3G – Regel

Besucher benötigen künftig einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, wenn sie die Dienststellen betreten. Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt, benötigt einen negativen Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle.

Zudem ist weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Antigen-Schnelltests sind nun auch wieder kostenfrei an den Schnelltestzentren des Landkreises in Forchheim und Ebermannstadt, im Testzentrum der Malteser in Heroldsbach sowie bei Ärzten und Apotheken möglich.