Stadt und Landkreis Coburg suchen Freiwillige für den Zensus 2022

Auf die Ehrenamtlichen Wartet eine Aufwandsentschädigung

Wie viele Menschen leben eigentlich genau in Stadt und Landkreis Coburg? Gibt es ausreichend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Fragen wie diese soll der Zensus 2022 beantworten. Stadt und Landkreis Coburg bereiten die Bevölkerungszählung bereits vor – und suchen Freiwillige Interviewer*innen.

Der Zensus 2022 kombiniert wie schon im Jahr 2011 bereits vorhandene Daten mit Erkenntnissen aus Interviews. So entsteht ein möglichst genaues Bild der Situation in den Städten und Gemeinden, das eine Grundlage für künftige politische Entscheidungen sein kann.

Für die Befragung sind Stadtverwaltung und Landratsamt auf die Hilfe von circa 180 ehrenamtlichen Interviewer*innen (Erhebungsbeauftragte) angewiesen. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-)Fragebogen. Das Tablett stellen Stadt und Landkreis zur Verfügung. Für das Ehrenamt gibt es eine attraktive Aufwandsentschädigung von 700 bis 800 Euro. Den Aufwand schätzt das Landesamt für Statistik auf rund 100 Interviews. Weitere Informationen gibt es auf der Website von Stadt beziehungsweise Landkreis Coburg.

Zentrale Erhebungsstelle kümmert sich um Organisation

In Stadt und Landkreis kümmert sich eine zentrale Erhebungsstelle um die Organisation dieser wichtigen Aufgabe. Sie befindet sich im Baumschulenweg 47, direkt bei der Melchior-Franck-Schule. Die Leitung hat Tobias Ludwig übernommen, ein Angestellter der Stadt Coburg. Die Stelle ist vor allem für das Anwerben, die Betreuung, Schulung und Koordination der ehrenamtlichen Interviewer*innen zuständig. Zudem kümmert sich die Stelle um die Sicherstellung des Datenschutzes.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird gewahrt

Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen möglich sein. Die Daten dienen einzig und allein der amtlichen Statistik und dürfen nach dem sogenannten Rückspielverbot weder an private noch an staatliche Institutionen weitergegeben werden.