36 neue Corona-Fälle im Hofer Land

Symbolbild Corona Mundschutz

CORONA-KENNZAHLEN:

Im Hofer Land wurden 36 weitere Personen Corona-positiv getestet, 28 aus dem Landkreis und acht aus der Stadt Hof. Sechs Personen waren bereits als Kontaktperson bekannt. Die  Gesamtzahl der bisher festgestellten Corona-Fälle liegt bei 11.800. Da 23 Personen aus der Quarantäne entlassen werden konnten, liegt die Zahl der aktuellen Fälle bei 623. Insgesamt 10.896 Personen gelten als genesen.

Die 623 aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf Landkreis und Stadt:

  • Landkreis Hof: 497
  • Stadt Hof: 126

7-Tage-Inzidenzwerte (Berechnung laut RKI):

  • Landkreis Hof: 292,0 (Neufälle der letzten 7 Tage: 276)
  • Stadt Hof: 188,2 (Neufälle der letzten 7 Tage: 85)

IMPFUNGEN:

Seit Beginn der Impfungen wurden im Hofer Land insgesamt 202.579 Impfungen (durch Impfzentren und Hausarztpraxen) durchgeführt, davon 100.486 Erstimpfungen. Die Impfquote nach Erstimpfungen liegt bei 71,46 % der Gesamtbevölkerung. Die Quote der Erstgeimpften ab 12 Jahren** bei 78,86 %. Die Quote der vollständig Geimpften bei 72,6 %.

** (bezieht sich auf Gesamtbevölkerung ohne 0-11 Jahre)

Die Coronavirus-Infektionszahlen in Bayern sowie die Zahlen der in Krankenhäusern aufgenommenen Corona-Patienten finden Sie beim LGL unter: www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#kennzahlen

Daraus relevante aktuelle Kennzahlen für Bayern:

  • Hospitalisierte Fälle der letzten 7 Tage: 709
  • 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner): 5,4
  • Belegung der Intensiv-Versorgungskapazitäten durch bestätigte COVID-19-Fälle: 609

Eine Übersicht über die Hospitalisierung im Hofer Land finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/

Die bayerische Krankenhaus-Ampel steht aktuell auf ROT, damit gelten ab heute, 9. November,  die entsprechenden Maßnahmen, die auch unserer Website zu entnehmen sind unter https://www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen/ .

Das heißt im Wesentlichen, dass ab sofort zusätzlich Folgendes gilt:

  • 3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßig Tests bei Kontakt mit anderen Personen
  • 3G plus für Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen
  • 2G ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur und Sportveranstaltungen.
  • Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.

Details zur Ampel-Stufe ROT sind auch in der 14. BayIfSMV unter §17 nachzulesen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14